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Bonn (ddpdjn). Mit einer Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln
will die Deutsche Telekom die Rücknahme eines Beschlusses der
Bundesnetzagentur erreichen. Die Entscheidung der Behörde, dass die
Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen
ihres Breitbandnetzes aufbauen muss, an denen sie diese selbst nicht
benötigt, sei eine rechtswidrige Verpflichtung, erklärte der Bonner
Konzern am Montag. Außerdem werde die Telekom zur Subvention der
Wettbewerber gezwungen, denn die anfallenden Kosten bekomme sie nicht
in voller Höhe erstattet.
Die Tatsache, dass die Telekom den Breitbandausbau der
Wettbewerber mitfinanziert,
entspreche nicht der Breitbandstrategie
der Bundesregierung, erklärte der Konzern weiter Diese gehe von
ausgehandelten Kooperationen aus, bei denen das Risiko angemessen
verteilt wird. «Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau
in Deutschland nicht weiter», sagte Telekom-Finanzvorstand Timotheus
Höttges.
Die Telekom muss entsprechend der Entscheidung der
Bundesnetzagentur vom 15 Juni auf konkrete Nachfrage eines
Wettbewerbers einen sogenannten «Schaltverteiler» an einer vom
Wettbewerber bestimmten Stelle errichten. Damit wird ein zusätzlicher
Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen.
Nach Darstellung der Telekom haben die Wettbewerber bereits heute
einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die
Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene
Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur
aufbauen.
(ddp)
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