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Restschuldversicherung zahlt nicht bei psychischen Problemen
Montag 30. Juni 2008, 07:04 Uhr

 

Karlsruhe (ddp.djn). Den Umfang einer Restschuldversicherung sollte man immer genau unter die Lupe nehmen. So schließen manche Versicherer dabei psychische Probleme aus, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Und eine solche Klausel ist rechtmäßig, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 19 U 57/07) entschieden hat. In dem Fall hatte eine Frau geklagt, weil sie der Meinung war, der Ausschluss höhle den Versicherungsschutz aus. Die Richter sahen das jedoch anders und gaben der Versicherung Recht. Für Verbraucher kann das nur heißen, dass sie den Umfang des Versicherungsschutzes genau abgeklären. Restschuldversicherungen, die bei Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Probleme nicht leisten, sind jedenfalls nicht zu empfehlen.

ddp.djn/ome/nas/

 


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