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Länder beschließen Regeln zur Schleichwerbung
Freitag 30. Oktober 2009, 16:27 Uhr

 

Mainz (ddp) Die Regeln für Rundfunkwerbung in Deutschland stehen auf einer neuen Grundlage. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichneten am Freitag in Mainz den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie zum Thema Schleichwerbung im Rundfunk umsetzt. Damit gebe es nun «klare Regeln», wann die sogenannten Produktplatzierungen erlaubt seien und wann Schleichwerbung nicht hingenommen werden müsse, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz.

Zugleich einigten
sich die Länderchefs auf einen Zeitplan für die geplante Änderung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. und 10. Juni 2010 soll laut Beck hierzu eine Entscheidung fallen. Zur Debatte stehen eine modifizierte Version des derzeitigen Gebührenmodells, das sich nach Art und Zahl der Empfangsgeräte in einem Haushalt richtet, und das neue Modell einer pauschalen Gebühr, die dann jeder Haushalt unabhängig von den jeweils vorhandenen Geräten entrichten müsste.

(ddp)

 

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