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Mainz (ddp) Die Regeln für Rundfunkwerbung in Deutschland stehen
auf einer neuen Grundlage. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer
unterzeichneten am Freitag in Mainz den 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie
zum Thema Schleichwerbung im Rundfunk umsetzt. Damit gebe es nun
«klare Regeln», wann die sogenannten Produktplatzierungen erlaubt
seien und wann Schleichwerbung nicht hingenommen werden müsse, sagte
der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der
Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), zum Abschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz.
Zugleich einigten
sich die Länderchefs auf einen Zeitplan für die
geplante Änderung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. und 10. Juni
2010 soll laut Beck hierzu eine Entscheidung fallen. Zur Debatte
stehen eine modifizierte Version des derzeitigen Gebührenmodells, das
sich nach Art und Zahl der Empfangsgeräte in einem Haushalt richtet,
und das neue Modell einer pauschalen Gebühr, die dann jeder Haushalt
unabhängig von den jeweils vorhandenen Geräten entrichten müsste.
(ddp)
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