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Länder beschließen Regeln zur TV-Schleichwerbung
Freitag 30. Oktober 2009, 16:52 Uhr

 

Mainz (ddp) Die Regeln für Rundfunkwerbung in Deutschland stehen auf einer neuen Grundlage. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichneten am Freitag in Mainz den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie zum Thema Schleichwerbung im Rundfunk umsetzt. Damit gebe es nun «klare Regeln», wann die so genannten Produktplazierungen erlaubt seien und wann Schleichwerbung nicht hingenommen werden müsse, sagte der rheinland-pfälzische MInisterpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD) zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz.

Zugleich einigten
sich die Länderchefs auf einen Zeitplan für die geplante Änderung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. und 10. Juni 2010 soll laut Beck hierzu eine Entscheidung fallen. Zur Debatte stehen eine modifizierte Version des derzeitigen Gebührenmodells, dass sich nach Art und Zahl der Empfangsgeräte in einem Haushalt richtet, und das neue Modell einer pauschalen Gebühr, die dann jeder Haushalt unabhängig von den jeweils vorhandenen Geräten entrichten müsste.

Notwendig wird die Änderung laut Beck zum einen durch die technologische Entwicklung mit dem Zusammenwachsen der unterschiedlichen Medien und Empfangsgeräte, aber auch durch die zahlreichen Ausnahmen von der derzeitigen Gebühr Allerdings werfe eine Änderung vor allem eine große Zahl rechtlicher Fragen auf, vom Datenschutz bis zur Kompatibilität mit dem europäischen Recht. Diese Frage sollen bis nächsten Sommer im Entwurf eines 14 Rundfunkänderungsstaatsvertrags beantwortet werden. «Wir sind da mitten in der Arbeit», sagte Beck.

Mit den aktuell beschlossenen Regeln zur Schleichwerbung gibt es laut Beck für die privaten Sender nun «sehr weite Spielräume», aber zugleich auch «eine klare Kennzeichnungspflicht» Für die öffentlich rechtlichen Sender hingegen sei das «nur in sehr begrenztem Umfang möglich», in Form von so genannten Produktbeistellungen zur Unterstützung von Sendeproduktionen. Als Beispiel nannte Beck das Traumschiff aus der gleichnamigen ZDF-Serie. Generell ausgeschlossen sei dies aber bei Nachrichten und Kindersendungen.

Wenn in einer Sendung Produkte zu Werbezwecken platziert werden, muss darauf künftig im Vor und Abspann sowie in Werbepausen hingewiesen werden Aus Gründen der Praktikabilität gelte diese Pflicht aber nur für Produktplatzierungen «von bedeutendem Wert», damit zum Beispiel in einer Serie nicht jede Flasche abgeklebt werden müsse. Die genaue Bedeutung der Formulierung müsse sich aber erst in der Praxis erweisen, sagte Beck.

Neben der Schleichwerbung unterzeichneten die Ministerpräsidenten noch einen weiteren Staatsvertrag zur Verteilung der digitalen terrestrischen Frequenzen im Hörfunk Hier sollen laut Beck ein Drittel der Frequenzen für Deutschlandfunk und Deutschlandradio reserviert werden, die übrigen zwei Drittel für private Sender.

(ddp)

 

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