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Mainz (ddp) Die Regeln für Rundfunkwerbung in Deutschland stehen
auf einer neuen Grundlage. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer
unterzeichneten am Freitag in Mainz den 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie
zum Thema Schleichwerbung im Rundfunk umsetzt. Damit gebe es nun
«klare Regeln», wann die so genannten Produktplazierungen erlaubt
seien und wann Schleichwerbung nicht hingenommen werden müsse, sagte
der rheinland-pfälzische MInisterpräsident und Vorsitzende der
Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD) zum Abschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz in Mainz.
Zugleich einigten
sich die Länderchefs auf einen Zeitplan für die
geplante Änderung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. und 10. Juni
2010 soll laut Beck hierzu eine Entscheidung fallen. Zur Debatte
stehen eine modifizierte Version des derzeitigen Gebührenmodells,
dass sich nach Art und Zahl der Empfangsgeräte in einem Haushalt
richtet, und das neue Modell einer pauschalen Gebühr, die dann jeder
Haushalt unabhängig von den jeweils vorhandenen Geräten entrichten
müsste.
Notwendig wird die Änderung laut Beck zum einen durch die
technologische Entwicklung mit dem Zusammenwachsen der
unterschiedlichen Medien und Empfangsgeräte, aber auch durch die
zahlreichen Ausnahmen von der derzeitigen Gebühr Allerdings werfe
eine Änderung vor allem eine große Zahl rechtlicher Fragen auf, vom
Datenschutz bis zur Kompatibilität mit dem europäischen Recht. Diese
Frage sollen bis nächsten Sommer im Entwurf eines 14
Rundfunkänderungsstaatsvertrags beantwortet werden. «Wir sind da
mitten in der Arbeit», sagte Beck.
Mit den aktuell beschlossenen Regeln zur Schleichwerbung gibt es
laut Beck für die privaten Sender nun «sehr weite Spielräume», aber
zugleich auch «eine klare Kennzeichnungspflicht» Für die öffentlich
rechtlichen Sender hingegen sei das «nur in sehr begrenztem Umfang
möglich», in Form von so genannten Produktbeistellungen zur
Unterstützung von Sendeproduktionen. Als Beispiel nannte Beck das
Traumschiff aus der gleichnamigen ZDF-Serie. Generell ausgeschlossen
sei dies aber bei Nachrichten und Kindersendungen.
Wenn in einer Sendung Produkte zu Werbezwecken platziert werden,
muss darauf künftig im Vor und Abspann sowie in Werbepausen
hingewiesen werden Aus Gründen der Praktikabilität gelte diese
Pflicht aber nur für Produktplatzierungen «von bedeutendem Wert»,
damit zum Beispiel in einer Serie nicht jede Flasche abgeklebt werden
müsse. Die genaue Bedeutung der Formulierung müsse sich aber erst in
der Praxis erweisen, sagte Beck.
Neben der Schleichwerbung unterzeichneten die Ministerpräsidenten
noch einen weiteren Staatsvertrag zur Verteilung der digitalen
terrestrischen Frequenzen im Hörfunk Hier sollen laut Beck ein
Drittel der Frequenzen für Deutschlandfunk und Deutschlandradio
reserviert werden, die übrigen zwei Drittel für private Sender.
(ddp)
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