Ausübung (Optionsscheine)
Wahrnehmung des Kauf- oder Verkaufsrechts durch einen Optionsinhaber.
Man spricht von Ausübung, wenn Inhaber einer Option ihr Kauf- (Call) oder Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis (Ausübungspreis) wahrnehmen. Das Optionsrecht kann bei einer amerikanischen Option an jedem Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei einer Europäischen Option ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich. Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume (Ausübungsfrist) vorsehen.
Verwandte Begriffe
Laufzeit (Optionsscheine)
Put (Optionsscheine)
Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Basispreis
Optionsschein
Amerikanische Option
Europäische Option
Option
Automatische Ausübung
© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30
|