Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Zeitraum, innerhalb dessen der Optionsinhaber sein Optionsrecht ausüben kann.
Der Inhaber einer Option kann innerhalb der Ausübungsfrist von seinem Optionsrecht Gebrauch machen, d. h. er kann in diesem Zeitraum eine bestimmte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht. Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
Verwandte Begriffe
Laufzeit (Optionsscheine)
Kurs
Ausübung (Optionsscheine)
Barausgleich (Optionsscheine)
Put (Optionsscheine)
Basiswert
Optionsschein
Emittent
Option
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Letztes Update: 2008-07-30
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