Bardividende
An einen Aktionär tatsächlich ausgezahlte Dividende.
Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Die an einen Aktionär ausgezahlte Dividende ist daher um die Körperschaftssteuer vermindert und wird als Bardividende oder Nettodividende bezeichnet. Ein Beispiel: Bruttodividende: 3 € Körperschaftsteuer (25 %): 0,75 € Bardividende: 2,25 €
Verwandte Begriffe
Dividende
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Letztes Update: 2008-07-30
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