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Börse

Organisierter Markt für den Handel mit Vermögenswerten.

Der Begriff „Börse“ bezeichnet einen Markt, an dem zu festgelegten Zeiten bestimmte austauschbare Güter (Waren, Wertpapiere, Edelmetalle, Devisen usw.) gehandelt werden. Die Börse selbst erfüllt dabei im Wesentlichen folgende Funktionen:

  • Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Marktfunktion)

  • Bereitstellung eines Umfelds, in dem Unternehmen durch Emission von Wertpapieren Geldkapital aufnehmen können (Mobilisationsfunktion)

  • Gewährleistung der Verkaufs- und Übertragungsmöglichkeit von Wertpapieren zu jeder Zeit (Substitutionsfunktion)

  • Feststellung des aktuellen Marktpreises für das einzelne Wertpapier und damit des Marktwertes für das betreffende Unternehmen (Bewertungsfunktion)

Kennzahlen für die Größe einer Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung.

Das deutsche Börsengesetz unterstellt die hiesigen Börsen der Aufsicht der Bundesländer. Den Börsenorganen, insbesondere dem Börsenrat und der Börsengeschäftsführung, überträgt es bestimmte hoheitliche Aufgaben, so insbesondere den Erlass der Börsenordnung (mit Regeln für den Börsenhandel) und der Geschäftsbedingungen der Börse. Über die Errichtung oder Aufhebung einer Börse entscheidet die oberste Landesaufsichtsbehörde (Börsenaufsichtsbehörde).

Entsprechend ihrem geschäftlichen Schwerpunkt werden Börsen nach folgenden Kriterien unterteilt:

  • Art der Handelsobjekte (Wertpapierbörsen, Edelmetall-, Devisen- und Warenbörsen)

  • Geschäftsart (Kassamarkt, Terminmarkt)

  • Organisationsformen (Parketthandel, vollelektronischer Computerhandel)

Verwandte Begriffe
Devisen
Terminmarkt
Geregelter Markt
Computerbörse
Börsenaufsichtsbehörde
Börsenumsatz
Wertpapierbörse
Freiverkehr (Open Market)
Freiverkehr
Kassamarkt
Amtlicher Markt
Marktkapitalisierung
Börsengeschäftsführung
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Börsenhändler
Börsenordnung
Börsenorgane
Parkettbörse
Börsenrat


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




Copyright © 2009 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten.

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