Börsenorgane
Gremien, die die Funktionen der Börse eigenverantwortlich wahrnehmen.
Die Börsenorgane sind im Einzelnen der Börsenrat, die Börsengeschäftsführung und die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt). Für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sind laut Börsenordnung zwei unterschiedliche Organe zuständig: die Zulassungsstelle für Wertpapiere im Amtlichen und Geregelten Markt und die Trägergesellschaft der Börse für die Wertpapiere im Freiverkehr (Open Market). Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen .
Verwandte Begriffe
Open Market (Freiverkehr)
Amtlicher Markt
Börsengeschäftsführung
Handelsüberwachungsstelle
Geregelter Markt
Börse
Börsenaufsichtsbehörde
Börsenrat
Zulassungsstelle für Wertpapiere
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Letztes Update: 2008-07-30
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