Börsenpreis
Preis für ein an der Börse gehandeltes Wertpapier.
Mit der Änderung des Börsengesetzes durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz (FiMaFöG) im Jahr 2002 wurden der Begriff „Kurs“, die amtliche Kursfeststellung und der amtliche Kursmakler abgeschafft. Ersetzt wurde „Kurs“ durch den Begriff „Preis“. Umgangssprachlich wird „Börsenkurs“ jedoch weiterhin gleichbedeutend mit „Börsenpreis“ verwendet. Kurse von Aktien, Fonds, Optionen sowie Anlage und Hebelprodukte werden von der Börse als Stücknotiz (d. h. in Währungseinheiten pro Stück) veröffentlicht. Die meisten Renten und alle Future-Kontrakte werden als Prozentnotiz (d. h. in Prozent vom Nennbetrag) notiert.
Verwandte Begriffe
Börsengesetz
Fonds
Börse
Kurs
Kursmakler
Wertpapier
Wertpapiere
Aktie
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Letztes Update: 2008-07-30
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