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Börsenrat

Organ der Börse, das wichtige Regelungen für den Börsenhandel trifft.

Der Börsenrat besteht aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. Dazu gehören Vertreter u. a. von Kreditinstituten, Fondsgesellschaften, Skontroführern und Emittenten. Der Börsenrat hat folgende Aufgaben:

  • Erlass der Börsenordnung und der Gebührenordnung

  • Erlass der Bedingungen für die Geschäfte an der Börse

  • Erlass einer Prüfungsordnung über die berufliche Eignung als Börsenhändler

  • Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

  • Erlass einer Entgeltordnung für Skontroführer

  • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde

  • Überwachung der Geschäftsführung

  • Bestellung, Wiederbestellung und Abberufung des Leiters der Handelsüberwachungsstelle auf Vorschlag der Geschäftsführung und im Einvernehmen mit der Börsenaufsichtsbehörde

  • Wahl der Mitglieder der Zulassungsstelle und des Zulassungsausschusses

Die Entscheidung der Geschäftsführung über die Einführung von technischen Systemen, die dem Handel oder der Abwicklunglung von Börsengeschäften dienen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Börsenrats; Gleiches gilt für die Benutzung von Börseneinrichtungen gemäß § 1 Abs. 2. Zudem legt die Geschäftsführung dem Börsenrat Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung zur Zustimmung vor.

Mehr Details zu den Börsenorganen und eine aktuelle Auflistung ihrer Mitglieder finden Sie auf boerse-frankfurt.com im Bereich Wissen .

Verwandte Begriffe
Skontroführer
Börse
Börsenhändler
Börsenaufsichtsbehörde
Börsenorgane
Emittent
Börsengeschäft
Zulassungsstelle für Wertpapiere


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




Copyright © 2009 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten.

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