Börsenzulassung von Wertpapieren
Voraussetzung für die Notierungsaufnahme eines Wertpapiers an einer Börse.
Über die Zulassung eines Wertpapiers zum Amtlichen Markt oder zum Geregelten Markt entscheidet an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassungsstelle. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Marktsegment. Alle Emittenten müssen jedoch einen Verkaufsprospekt erstellen, der wesentliche Angaben für die Beurteilung der Wertpapiere enthält. Neben der Wahl des Marktsegments entscheiden sich die Emittenten auch für einen Transparenzstandard (Prime Standard/General Standard). Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten erfüllen müssen.
Verwandte Begriffe
Marktsegment
Amtlicher Markt
General Standard
Notierungsaufnahme
Geregelter Markt
Börse
Prime Standard
Transparenzstandard
Zulassungsstelle für Wertpapiere
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Letztes Update: 2008-07-30
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