Clearing
Auf- und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Wertpapier- und Termingeschäften.
Das Clearing ermittelt die bilaterale Nettoschuld von Käufer und Verkäufer aus einer börslichen oder außerbörslichen Transaktion. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel eine zentrale Institution, das sog. Clearinghaus. Nach Abschluss eines Handelstages teilt das Clearinghaus seinen Mitgliedern ihre Transaktionen sowie die daraus verbleibenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit. Bei Termingeschäften gibt es die Höhe der zu zahlenden Sicherheitsleistungen (Margins) an. Mitglieder eines Clearinghauses benötigen neben einer Lizenz ein Wertpapierdepot und ein Geldverrechnungskonto bei der Clearingstelle. Darüber hinaus müssen sie materielle, organisatorische und finanzielle Sicherheiten bereitstellen, die in den Lizenzverträgen genauer spezifiziert werden. In seiner Eigenschaft als zentrale Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte tritt das Clearinghaus als Gegenpartei (Kontrahent) ein und garantiert damit eine vertragsgemäße Erfüllung und die Verrechnung der Nettoschuld.
Verwandte Begriffe
Marge
Börsengeschäft
Termingeschäft
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Letztes Update: 2008-07-30
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