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Directors Dealings

Private Käufe und Verkäufe der eigenen Aktien durch das Management eines Unternehmens.

Der Begriff „Directors’ Dealings“ umfasst alle Wertpapiergeschäfte von Personen mit Führungsaufgaben in börsennotierten Aktiengesellschaften mit den eigenen Aktien dieser Unternehmen oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten. Die Wertpapiere müssen an einem organisierten Markt im Inland gehandelt werden bzw. muss der Antrag auf Zulassung gestellt oder öffentlich angekündigt sein. Gemäß §15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen eigene Wertpapiergeschäfte dieser Art dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Der Emittent hat diese Mitteilung anschließend unverzüglich auf seiner Website zu veröffentlichen.

Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz ist die Meldepflicht für Wertpapiergeschäfte mit Aktien des eigenen Unternehmens auf alle im Geregelten und Amtlichen Markt zugelassenen Unternehmen ausgeweitet worden und damit öffentlich-rechtlich geregelt. Im Zusammenspiel mit den Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität ergeben sich für Privatinvestoren nun Anspruchsgrundlagen für Schadensersatzansprüche bei unterlassener oder verspäteter Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) betreibt eine Internet-Plattform, über die Directors Dealings gebündelt veröffentlicht werden. 

Directors’ Dealings werden gesammelt auf den Internetseiten der BaFin veröffentlicht. 

Verwandte Begriffe
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesellschaft
Wertpapierhandelsgesetz
Emittent
Wertpapier
Wertpapiere
Ad-hoc-Publizität
Aktie
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




Copyright © 2009 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten.

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