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Einheitskurs

Kurs, der nur einmal börsentäglich, gewöhnlich zur Mitte der Börsensitzung, für Aktien im Amtlichen Markt festgestellt wird.

Der Einheitskurs wird vor allem für Aktien ermittelt, die aufgrund ihres geringen Handelsvolumens nicht zum variablen Handel zugelassen sind. Dabei sammelt der Skontroführer alle Verkaufs- und Kaufaufträge, die bis Annahmeschluss vorliegen, und ermittelt den Einheitskurs anhand des Meistausführungsprinzips.

Auch für Aktien im variablen Handel werden Einheitskurse festgestellt, und zwar dann, wenn die vorliegenden Orders mangels eines geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden konnten.

Der Einheitskurs bei Orders im variablen Handel an der Präsenzbörse in Frankfurt hat seit Juni 1999, mit Einführung der Mindestschlussgröße Eins, stark an Bedeutung verloren.

Für die Ermittlung des Einheitskurses gelten folgende Vorschriften:

  • Zum Einheitskurs muss der größtmögliche Umsatz zustande kommen (Meistausführungsprinzip).
  • Alle bestens und billigst limitierten Aufträge müssen ausgeführt werden können.
  • Grundsätzlich müssen alle über dem Einheitskurs limitierten Kaufaufträge ausgeführt werden können.
  • Alle unter dem Einheitskurs limitierten Verkaufsanträge müssen ausgeführt werden können.
  • Zum Einheitskurs limitierte Kauf- und Verkaufsaufträge müssen wenigstens teilweise ausgeführt werden. In diesem Fall kann der Skontroführer für die Ausführung Prioritäten setzen (Rationierung).
  • Je nach Art und Umfang der Ausführung ergänzt der Skontroführer die Einheitskurse mit Kurszusätzen.
     

Die Ermittlung des Einheitskurses sowie die Zuteilung der Orders im Präsenzhandel wird durch das Börsencomputersystem Xontro unterstützt.

Synonym: Kassakurs

Verwandte Begriffe
Meistausführungsprinzip


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




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