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Fälligkeit

Die Fälligkeit ist das letztmögliche Datum, zu dem ein Optionsschein ausgeübt werden kann.

Die Fälligkeit beschreibt das Ende der Laufzeit und stellt das letztmögliche Datum dar, zu dem ein Optionsschein ausgeübt werden kann. Der letzte Handelstag liegt in der Regel bereits einige Tage vor diesem Datum, so dass anschließend nur noch die Kontrahierung mit dem Emittenten möglich ist. In den Optionsscheinbedingungen vieler Emittenten wird die automatische Ausübung des Optionsrechts am Ende der Laufzeit vorgesehen, falls ein positiver Differenzbetrag vorliegt. Trotzdem sollte der Anleger die Fälligkeit ständig überwachen und insbesondere bei abnehmender Restlaufzeit seine Strategie rechtzeitig anpassen.

Verwandte Begriffe
Laufzeit (Optionsscheine)
Optionsschein
Emittent


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




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