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Finanztermingeschäft
Am Terminmarkt abgeschlossenes Geschäft, dessen Erfüllungstermin über die Fristen am Kassamarkt von zwei Börsen- bzw. Bankarbeitstagen hinausreicht.
Das wesentliche Kennzeichen von Finanztermingeschäften ist, dass die am Kassamarkt geltende Frist von zwei Börsen- bzw. Bankarbeitstagen für die Lieferung des Wertpapiers nicht gilt. Vor dem vereinbarten oder tatsächlichen Erfüllungstermin (Ausübungstag) handelt es sich um ein „schwebendes Geschäft“ im bilanztechnischen Sinne. Bei einem unbedingten Termingeschäft, z. B. bei einem Future, haben weder Verkäufer noch Käufer vor diesem Termin ihre Leistungen zu erbringen. Bei einem Optionsgeschäft muss der Käufer lediglich die Optionsprämie bezahlen.
Verwandte Begriffe
Future
Over-the-Counter-Markt (OTC-Markt)
Over the counter market (OTC)
Kassamarkt
Wertpapier
Wertpapiere
Optionsprämie
Termingeschäft
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Letztes Update: 2008-07-30
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