Freie Makler
Makler, die Wertpapierkurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr feststellen
Freie Makler vermitteln, wie Skontroführer, Wertpapiergeschäfte zwischen den Banken, die an der Börse vertreten sind. Sie sind allerdings im Unterschied zu den Skontroführern nur berechtigt, Kurse im Geregelten Markt und im Freiverkehr, nicht aber im Amtlichen Markt festzustellen. Sie dürfen auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen, lösen jedoch zumeist ihre Positionen am Ende des Handelstages wieder auf. Freimakler werden von der Geschäftsführung der Börse zugelassen. Sie müssen die für den Börsenhandel erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen. Synonyme: Freimakler
Verwandte Begriffe
Börsenhändler
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Letztes Update: 2008-07-30
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