Gebührenordnung der Börse
Regelwerk für die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Auslagen für Börsenleistungen.
An der Börse werden z. B. Gebühren für die Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel und für die Teilnahme selbst sowie für die Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren erhoben. Die Gebührenordnung der Börse wird vom Börsenrat erlassen und von der Börsenaufsichtsbehörde genehmigt. Bestimmungen zur Gebührenordnung einer Börse sind in § 14 des Börsengesetzes geregelt.
Verwandte Begriffe
Börsengesetz
Börse
Börsenaufsichtsbehörde
Börsenrat
Wertpapier
Wertpapiere
© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30
|