Geregelter Markt
Ehemaliges öffentlich-rechtliches Zulassungssegment für Wertpapiere.
Der Geregelte Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit ist die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen. Am Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Die Anforderungen bezüglich Unternehmensalter galten bisher im Geregelten Markt nicht.
Verwandte Begriffe
Regulierter Markt
Amtlicher Markt
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Letztes Update: 2008-07-30
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