Girosammelverwahrung
Gängigste Verwahrung von Wertpapieren durch eine Wertpapiersammelbank.
Bei der Girosammelverwahrung werden Wertpapiere getrennt nach Gattungen bei der Wertpapiersammelbank (in Deutschland Clearstream Banking AG, Frankfurt) verwahrt. Der Depotkunde ist Miteigentümer am Sammelbestand der betreffenden Wertpapiergattung. Bei Wertpapieren, die in den EU-regulierten Märkten Amtlicher und Geregelter Markt notiert sind, ist in der Regel Girosammelverwahrung vorgeschrieben. Wertpapiere im Open Market können auch streifbandverwahrt werden. Bei den beiden Verwahrungsformen fallen unterschiedliche Entgelte an. Auf boerse-frankfurt.com können Sie aus den Stammdaten des jeweiligen Wertes (aufrufbar z. B. über die Kurssuche) ersehen, wie ein bestimmtes Wertpapier verwahrt wird.
Verwandte Begriffe
Geregelter Markt
Open Market (Freiverkehr)
Depot
Streifbandverwahrung
Amtlicher Markt
Wertpapier
Wertpapiere
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Letztes Update: 2008-07-30
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