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Kompensationsgeschäft

Umsatz, bei dem Käufer und Verkäufer identisch sind.

Im engeren Sinn versteht man unter Kompensationsgeschäften die Ausführung von zwei Aufträgen desselben Marktteilnehmers gegeneinander. Diese werden bei Aufgabe als solches gekennzeichnet, für den Auftraggeber fällt die Courtage nur einfach an.

Ein Kompensationsgeschäft im weiteren Sinne ist ein Handel, bei dem Käufe und Verkäufe innerhalb einer Bank ausgeglichen werden können, ohne eine Börse einzubeziehen.

Verwandte Begriffe
Börse
Courtage
Marktteilnehmer


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




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