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Leerverkauf

Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen, die die Verkäufer noch nicht besitzen.

Synonyme: Blankoverkauf, Short-Verkauf, Verkauf à découvert. Bei einem Leerverkauf spekulieren die Verkäufer darauf, dass sie die zu liefernden Wertpapiere bzw. Waren zum Erfüllungszeitpunkt unter ihrem Verkaufspreis erwerben können. Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs ergibt ihren Gewinn bzw. Verlust.

In Deutschland müssen Börsengeschäfte am Kassamarkt innerhalb von zwei Tagen erfüllt werden. Leerverkäufe, bei denen diese Frist nicht eingehalten wird, können nur durch Wertpapierleihe getätigt werden. Die Verkäufer liefern dabei geliehene Papiere. Die Papiere kaufen sie spätestens bis zum Ende der Wertpapierleihfrist bzw. der Laufzeit des Pensionsgeschäfts, um ihren Rückgabeverpflichtungen gegenüber den Verleihern bzw. Pensionsgebern nachzukommen. In der Praxis wird die Wertpapierleihe von der Depot führenden Bank im Hintergrund abgewickelt.

Verwandte Begriffe
Devisen
Short Position
Kassamarkt
Terminmarkt
Börsengeschäft
Laufzeit (Optionsscheine)
Depot
Wertpapier
Wertpapiere


© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30




Copyright © 2009 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten.

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