Marktteilnehmer
Zugelassene Unternehmen, die gewerbsmäßig in börsenmäßig handelbaren Finanzinstrumenten Handelsgeschäfte betreiben.
Als Markteilnehmer werden Unternehmen bezeichnet, die gewerblich an der Börse Handel betreiben und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Marktteilnehmer sind Kreditinstitute, Finanzdienstleister und andere Finanzunternehmen. Bei den zum Handel zugelassenen Personen unterscheidet man zwischen Börsenhändlern und Skontroführern. Zum Börsenhandel zugelassen werden die Teilnehmer von der Börsengeschäftsführung. Hier die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen: Der Geschäftsinhaber bzw. die mit Geschäfts- und Vertretungsbefugnis ausgestatteten Personen sind zuverlässig und mindestens eine dieser Personen hat die notwendige berufliche Eignung. Die für das Unternehmen tätigen Personen müssen „die für den Handel notwendige Zuverlässigkeit und berufliche Eignung“ besitzen. Das Unternehmen besitzt eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Handel und der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte am Börsenplatz sind erfüllt.
Im Einzelnen sind die Zulassungsbedingungen in § 16 Börsengesetz geregelt bzw. in der Börsenordnung. An der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse sind mehr als 284 Unternehmen als Handelsteilnehmer zugelassen. Umgangssprachlich umfasst „Marktteilnehmer“ auch Investoren, die keinen direkten Zugang zur Börse haben, sondern über einen Intermediär handeln.
Verwandte Begriffe
Börsengeschäftsführung
Skontroführer
Börse
Börsenhändler
Börsenordnung
Freie Makler
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Letztes Update: 2008-07-30
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