Nettodividende
An einen Aktionär tatsächlich ausgezahlte Dividende.
Unternehmen zahlen auf ausgeschüttete Gewinne Körperschaftsteuer. Daher nennt man die an den Aktionär ausgezahlet Dividende Bardividende. Sie ist um die Körperschaftssteuer vermindert. Ein Beispiel: Bruttodividende: 3 Euro Körperschaftsteuer (25%): 0,75 Euro Bardividende: 2,25 Euro Synonym: Bardividende
Verwandte Begriffe
Dividende
© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2008-07-30
|