Nominal capital
Ist das Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, die im Aktiengesetz ihre besondere rechtliche Regelung erfährt. Ihr Grundkapital muss sich auf einen Mindestnennbetrag von 50.000.- Euro (§ 7 AktG) belaufen und ist in einzelne Aktien aufgeteilt.
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft findet sich in allen westlichen Industriestaaten, wenn auch einzelne Regelungen rechtlich modifiziert sind. Sie ist die typische Form der Kapitalgesellschaft. Durch sie wurden die finanziellen Leistungen zum Aufbau großer Industrie- und Handelsunternehmen ermöglicht.
Die großen Publikumsgesellschaften verkörpern den Prototyp der Aktiengesellschaft. Eine Vielzahl von Aktionären ist mit oft kleinen und kleinsten Beträgen an einer AG beteiligt. Die Haftung beschränkt sich jeweils auf die Höhe des Aktienanteils, wodurch das Wesen der Aktiengesellschaft gekennzeichnet wird (§ 1 AktG). Beteiligungen an Aktiengesellschaften gehören zu den bevorzugten Formen der modernen Geldanlage. Der Vorteil für den Aktionär liegt darin, dass er bei börsennotierten Aktiengesellschaften jederzeit die Aktie unter Einschaltung eines Kreditinstitutes an der Börse verkaufen kann.
Die Organe der Aktiengesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Geleitet wird sie vom Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird, während letzterer von der Hauptversammlung, der Versammlung der Aktionäre, zu wählen ist.
© Deutsche Börse Frankfurt
Letztes Update: 2006-01-11
|