Sekundärmarkt
Finanzmarkt, in dem emittierte Wertpapiere gehandelt werden.
Synonym: Umlaufmarkt; Gegensatz: Primärmarkt. Im Sekundärmarkt werden Wertpapiere gehandelt und übertragen. Wichtige Eigenschaften eines Sekundärmarktes sind daher eine hohe Liquidität und Transparenz. Die Sekundärmarktfähigkeit eines Wertpapiers am Kassamarkt wird durch das Börsengesetz und die Börsenordnung geregelt. Für ausländische Finanztitel kann sie durch Hinterlegungszertifikate (ADRs, GDRs) erreicht werden.
Verwandte Begriffe
Börsengesetz
Börse
Primärmarkt
Börsenordnung
Kassamarkt
Global Depository Receipt (GDR)
Wertpapier
Wertpapiere
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Letztes Update: 2008-07-30
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