Skontroführer
Zur Feststellung von Börsenpreisen bestimmtes bzw. zugelassenes Finanzdienstleistungs- oder Kreditinstitut.
Skontroführer stellen im börslichen Präsenzhandel das Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer eines Wertpapiers dar. Dabei ist für jedes Wertpapier nur ein Skontroführer zuständig. Laut Börsenordnung sind Skontroführer bei der Preisfeststellung gehalten, diejenigen Aufträge zu berücksichtigen, die bis zum Beginn der Preisfeststellung vorliegen. Die Skontroführer führen zu diesem Zweck ein Orderbuch (Skontro), also eine Bestandsliste, in der alle Kauf- und Verkaufsaufträge vermerkt sind. Auf Basis dieser Auftragsdaten und ggf. unter Berücksichtigung eines Referenzmarktes bilden Skontroführer den Preis. Bei Anlage- und Hebelprodukten orientieren sie sich an den Emittentenquotes. Das Preisfeststellungsverfahren der Skontroführer wird von den Handelsüberwachungsstellen (HÜSt) der jeweiligen Börse überwacht. Zurzeit sind 15 Skontroführer für alle Werte im Präsenzhandel der Börse Frankfurt zuständig.
Verwandte Begriffe
Hebelprodukt
Emittent
Handelsüberwachungsstelle
Börse
Börsenordnung
Quote
Börsenpreis
Wertpapier
Wertpapiere
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Letztes Update: 2008-07-30
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