Sparerfreibetrag
Maximale Höhe der gesamten steuerfreien Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) sind inklusive Werbungskostenpauschbetrag bei Ledigen bis zu einer Höhe von 1.421 Euro, bei Verheirateten bis 2.842 Euro pro Jahr steuerfrei. Einkünfte, die über dieser Summe liegen, unterliegen der Kapitalertragssteuer.
Verwandte Begriffe
Spekulationsfrist
Spekulationsgewinn
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Letztes Update: 2008-07-30
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