Squeeze-out
Verfahren, bei dem Minderheitsaktionäre durch Barabfindung aus einem Unternehmen herausgedrängt werden.
Laut § 327a Aktiengesetz hat der Mehrheitsaktionär, der mindestens 95 Prozent der Stimmrechte auf sich vereinigt, das Recht, die restlichen Aktionäre auszuschließen; sie müssen dann ihre Aktien gegen Barabfindung an den Hauptaktionär übertragen.
Verwandte Begriffe
Aktie
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Letztes Update: 2008-07-30
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