Stammaktie
Aktie, die dem Inhaber die normalen Aktionärsrechte laut Aktiengesetz gewährt.
Gegensatz: Vorzugsaktie. Stammaktien sind die dominierende Aktiengattung im deutschen Börsenwesen. Zu den darin verbrieften Aktionärsrechten gehören insbesondere: - das Recht auf Zahlung einer Dividende
- das Stimmrecht, Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung
- das Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien
- das Auskunftsrecht
- das Recht auf Anteil am Liquidationserlös
Die im Börsenhandel übliche Abkürzung für Stammaktien ist „Stämme“.
Verwandte Begriffe
Junge Aktie
Vorzugsaktien
Hauptversammlung
Dividende
Aktie
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Letztes Update: 2008-07-30
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