Wertpapier
Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft.
Wertpapiere verbriefen ein Vermögensrecht, das ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch übertragen werden kann. Börsenfähige Wertpapiere bezeichnet man auch als Effekten. Wertpapiere sind z. B. Aktien, Anleihen,Pfandbriefe und Investmentanteile.
Verwandte Begriffe
Anleihe
Pfandbrief
Aktie
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Letztes Update: 2008-07-30
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