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Wertpapiere
Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft.
Börsenfähige Wertpapiere werden auch als Effekten bezeichnet. Ohne das Wertpapier kann das Vermögensrecht nicht geltend gemacht werden. Wertpapiere sind z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Anleihen und Investmentanteile.
Synonym: Effekten
Verwandte Begriffe
Pfandbrief
Anleihe
Aktie
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Letztes Update: 2007-07-11
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