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Basiswissen - Wann die Versicherung zahlt

Wer im Bett raucht, in seiner Wohnung selbstgeflickte Sicherungen verwendet oder einen gefüllten Benzinkanister aufbewahrt, stößt im Schadenfall bei seiner Hausratversicherung auf taube Ohren.

Die Vollkaskoversicherung wird Autofahrer abweisen, wenn sie trotz Übermüdung ihre Fahrt fortsetzen, abgefahrene Reifen nicht auswechseln und mit schadhaften Bremsen nicht mehr die Kurve kriegen.

In allen diesen Fällen handelt es sich um bodenlosen Leichtsinn, um - juristisch gesprochen - "grobe Fahrlässigkeit" beim Umgang mit eigenem Hab und Gut. Die Versicherung bleibt leistungsfrei. Hingegen zahlt sie bei einfacher Fahrlässigkeit. Was jeweils grobe, was einfache Fahrlässigkeit ist, hängt mitunter von den Umständen des Falles ab. Das ist nicht immer leicht zu entscheiden, auch wenn die ständige Rechtsprechung der Gerichte da meist weiterhilft.

In einem wichtigen Bereich jedoch kommt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit für Schäden auf: In der Haftpflichtversicherung. Wer als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer einen anderen schuldhaft schädigt, dem steht die Haftpflichtversicherung auch dann zur Seite, wenn er die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer acht gelassen hat.

Leer geht selbstverständlich aus, wer einen Schaden absichtlich anrichtet oder die Versicherung durch falsche Angaben zu täuschen versucht. Auch verschwiegenen Gefahrenerhöhungen führen mindestens zu einer Minderung der Schadenersatzleistung: Ist der Hausrat jetzt 60.000 Mark wert, statt der versicherten 30.000 Mark, dann gibt es von der Versicherung nur die Hälfte ersetzt. Andere Gefahrenerhöhungen können sogar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

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