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Informationspflichten, Widerruf und Rücktritt

Mit dem seit Juli 1994 geltenden Versicherungsrecht wurden auch die Informationspflichten des Versicherers erweitert:

1. Die Versicherungsbedingungen müssen dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss ausgehändigt werden.

2. Des weiteren muss das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer vor Vertragsunterzeichnung schriftlich über - Art, Umfang und Fälligkeit der Leistungen, - über die Laufzeit, - die Beitragshöhe und Nebenkosten sowie - über Zahlungsweise und - den Sitz der Aufsichtsbehörde informieren.

3. Auch über sein Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht muss der Versicherungsnehmer in Kenntnis gesetzt werden.

4. Speziell bei der Lebensversicherung muss der Versicherungsnehmer über den Rückkaufswert und die Überschussbeteiligung informiert werden.

Ist dies geschehen, so kann ein unterschriebener Versicherungsantrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, falls der Vertrag länger als ein Jahr laufen soll.Das Widerrufsrecht gilt nicht für einen gewünschten sofortigen Versicherungsschutz.

Erhalten Sie bei Antragstellung nicht alle vorgeschriebenen Informationen und die einschlägigen Versicherungsbedingungen, so steht Ihnen nach Zugang aller Unterlagen und insbesondere des Versicherungsscheines ein 14tägiges Widerspruchsrecht zu.

In der Lebensversicherung besteht außerdem noch nach Erhalt des Versicherungsscheins ein 14tägiges Rücktrittsrecht, sofern Sie bei Antragstellung alle Informationen erhalten haben.

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