| Sozialversicherungspflichtige
sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere können sich
freiwillig bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA oder der Landesversicherungs-Anstalten
LVA, rentenversichern. Die gesetzliche
Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem
Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenrente). Ihre wichtigste Aufgabe ist die
Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter.
Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich
u.a. nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Je höher und
länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen. Voraussetzung
für den Rentenbezug sind nicht nur die eingezahlten Beiträge und ein gesetzlich
vorgeschriebenes Alter, sondern auch die Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten. Der
einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern es gilt der
sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben
steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration. Dafür kann
er erwarten, daß die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten
finanziert.
Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe
Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie
Aussiedlerrenten und Erziehungsrenten (die nicht durch Beiträge gedeckt sind) haben
jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert. Immer weniger
Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen. Kommen heute 100 Aktive für etwa 48
Rentner auf, so müssen sie im Jahr 2000 für 59 und im Jahr 2030 für über 100 Rentner
zahlen. Damit wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.
Mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung kann man –
ohne Gesundheitsprüfung, wie sie in der Lebensversicherung nötig ist – Geld fürs
Alter zurücklegen. Dabei stehen dem Kunden mehrere Möglichkeiten zur
Versicherungsgestaltung offen:
- Aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag:
Sie sparen beispielsweise 15 Jahre lang monatlich einen gewissen Betrag. Am Ende der
Laufzeit haben Sie die Wahl, sich das angesammelte Kapital steuerfrei auf einen Schlag
auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen. Aus steuerlichen Gründen
muß der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen und mit wenigstens fünf Jahresbeiträgen
bespart werden.
- Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag: Sie zahlen auf
einmal einen größeren Betrag ein, bekommen dann aber nicht sofort, sondern erst in
einigen Jahren eine Rente. Diese Vertragsform eignet sich zum Beispiel zur Anlage einer
Erbschaft oder einer Abfindung.
- Sofortbeginnende Rente: Sie zahlen ebenfalls einen
größeren Betrag ein und beziehen dann sofort eine Rente. Diese Vertragsform sichert
Ihnen im Alter ein Zusatzeinkommen bis zum Lebensende. Andere Anlageformen, zum Beispiel
bank- oder fondsgestützte Auszahlungspläne, haben im Vergleich dazu den Nachteil, daß
entweder bei Kapitalverzehr das Geld irgendwann verbraucht ist oder bei Kapitalerhalt die
Entnahme entsprechend niedriger ausfällt, da nur die Zinsen oder Erträge ausgegeben
werden können.
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