Eine Hausratversicherung schützt den
gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck,
Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen Folgen der Schäden,
die durch
- Feuer
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm (ab Windstärke 8) und
- Hagel
verursacht werden.
Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und
Glasbruch erweitert werden. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber
hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen
und Schneedruck. Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge.
Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind,
sind von der Versicherung ausgenommen:
- Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
- Kurzschluß an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
- Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
- Niederschläge, Grund- und Hochwasser
- Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
- Kriegsereignisse.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines
Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des
Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate
nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit qm-Fläche der Wohnung)
beim Versicherer anzugeben.
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