Yahoo! Finanzen Titelseite - Yahoo! - Hilfe - Personalisieren
versicherungen.de

Versicherungsratgeber
Zum Versicherungs-Center
Basiswissen Vorsorge Familie Auto Haftpflicht Rechtsschutz Ausbildung Mietwohnung Reisen Eigenheim

 Yahoo! Center
· Versicherungs-Center
· Investmentfonds-Center
· Bank-Center
 Versicherungsvergleich
·  Lebensversicherung
·  KFZ-Versicherung
 Versicherungs-Info
NewsAlle Nachrichten zum Thema Versicherungen
Lexikon Das Finanzlexikon für alle Finanzbegriffe

 Yahoo! Verzeichnis
Y! Versicherungsmakler
Y! Verbraucherinformationen
Y! Öffentliches Gesundheitswesen
und Sicherheit
Y! Gesetzliche Krankenkassen
Hausrat

Eine Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente usw.) vor den finanziellen Folgen der Schäden, die durch
  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm (ab Windstärke 8) und
  • Hagel

verursacht werden.

Die Hausratversicherung kann um den Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Eine Reihe von Versicherungsunternehmen versichert darüber hinaus Schäden durch Überschwemmung und Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sowie Lawinen und Schneedruck. Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge.

Einige Schäden, die entweder kaum kalkulierbar oder aber leicht zu vermeiden sind, sind von der Versicherung ausgenommen:

  • Glimmende Zigaretten oder Streichhölzer
  • Kurzschluß an elektrischen Einrichtungen, der nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion ist
  • Einfacher Diebstahl (z.B. bei unverschlossenen Türen)
  • Niederschläge, Grund- und Hochwasser
  • Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
  • Kriegsereignisse.

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen, jedoch längstens bis zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bei Umzugsbeginn ist der neue Wohnort (mit qm-Fläche der Wohnung) beim Versicherer anzugeben.

Mehr Informationen:

Nächstes Kapitel: Scheidung/Trennung
Vorheriges Kapitel: Haftpflicht


Copyright © 2006 Yahoo! Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Firmeninformation - Hilfe - Jobs@Yahoo!
© itm/AMC 1999. Alle Angaben ohne Gewähr, alle Rechte vorbehalten. Ausdruck zu privaten Zwecken erlaubt.