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Trennung oder Scheidung

Im Falle einer Trennung von Partners gilt es nicht nur den Hausrat zu teilen, sondern auch die Versicherungen. Der Partner, der Versicherungsnehmer ist, wird durch die Policen auch weiterhin geschützt. Der Mitversicherte Lebensgefährte sollte sich schnellstens um eigene Versicherungsschutz kümmern. Bei einer Trennung, spätestens aber bei der Scheidung hat er nämlich beim Partner keinen Mitversicherungsschutz mehr.

Allgemein ist zu prüfen, welcher Partner eventuell Risiken des anderen auf seinen Namen versichert hat. Hier sollte schnellstmöglich der Versicherungsnehmer geändert werden, da er für die Prämien haftbar ist und wohl kaum Versicherungen für den Ex-Partner und dessen Versicherungsschutz weiterzahlen will.

Was es weiter zu beachten gilt:

Hausrat Der Partner mit Police nimmt bei einem Auszug den Versicherungsschutz mit in die neue Wohnung. Der in der alten Wohnung Bleibende braucht einen neuen Vertrag.

Wenn der Versicherungsnehmer in der alten Wohnung bleibt, muß der Ausziehende einen neuen Vertrag abschließen. Dies gilt gleichermaßen für verheiratete und unverheiratete Paare.

Haftpflicht Voraussetzung für die gemeinsame Versicherung ist auch hier bei unverheirateten Paaren der gemeinsame Hausstand. Bei Eheleuten sollte spätestens zur Scheidung ein eigener Vertrag her.

Lebensversicherung Nach einer Trennung kann es nötig sein, die jeweils empfangsberechtigten Personen für den Todesfall gegebenenfalls auch für den Erlebensfall zu ändern oder bei einer Versicherung auf das Leben des Partners den Versicherungsnehmer.

Die Krankenversicherung im Scheidungsfall In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert. Bei Scheidung entfällt dieser Anspruch. Der bisher "Familienversicherte" muß sich selbst innerhalb von drei Monaten um eine eigene Mitgliedschaft bei der Kasse bemühen, da er sonst den Krankenversicherungsschutz verliert.

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