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Über eine Insassen-Unfallversicherung sind
alle Insassen (inklusive Fahrer) beim Gebrauch des Fahrzeugs ohne Rücksicht auf ein
Verschulden des Fahrers - Vorsatz ausgenommen - versichert. Versichert sind die Passagiere
beim Betrieb des Kraftfahrzeugs, d. h. nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim
Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen, Parken, Tanken und sogar Waschen des Fahrzeugs. Versichert
werden können folgende Leistungen:
- Invaliditätsleistung
- Todesfallentschädigung
- verschiedene Formen des Tagegeldes (Kranken-Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld oder
Genesungsgeld)
Versichert sind entweder pauschal alle Insassen (Anzahl der vorhandenen Sitzplätze)
oder einzelne Sitzplätze (z. B. Fahrersitz).
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