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Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die
Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Rinder,
Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu
gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert
versichert werden. Für nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde, Pferde, Esel, Ponies und
Rinder kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die
Tierhalter-Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden auch bei einem Auslandsurlaub,
vorausgesetzt er dauert nicht länger als ein Jahr.
Privat-Haftpflichtversichert sind Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien,
Meerschweinchen u.ä. Nicht gewerblich gehaltene Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen,
Kaninchen, Hühner, Geflügel, Tauben und Bienen sind ebenfalls in der Privathaftpflicht
enthalten. Für sie gelten die Versicherungsbedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung
(siehe dort). Einzelvereinbarungen mit dem Versicherer sind nötig bei der Haltung von
Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen.
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