Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür,
daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken
eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
(normalerweise 200.000 Mark je Rechtsschutzfall)
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei
wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese
übernehmen muß.
Zusätzlich legt der Versicherer sogar Strafkautionen vor -
in der Regel bis zu 50.000 Mark - damit der Versicherungsnehmer nicht in den Strafvollzug
muß.
Geldstrafen und Bußgelder werden jedoch nicht vom
Versicherer übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und in den
außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und
durch alle Instanzen. Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherer
allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. In der Verkehrsrechtsschutz hat der
Versicherer Regreßansprüche gegen seinen Versicherungsnehmer, wenn diesem in einem
rechtskräftigen Urteil Vorsatz zur Last gelegt wird.
|