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Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 200.000 Mark je Rechtsschutzfall)
  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muß.

Zusätzlich legt der Versicherer sogar Strafkautionen vor - in der Regel bis zu 50.000 Mark - damit der Versicherungsnehmer nicht in den Strafvollzug muß.

Geldstrafen und Bußgelder werden jedoch nicht vom Versicherer übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und durch alle Instanzen. Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherer allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. In der Verkehrsrechtsschutz hat der Versicherer Regreßansprüche gegen seinen Versicherungsnehmer, wenn diesem in einem rechtskräftigen Urteil Vorsatz zur Last gelegt wird.

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