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Mit dem Auto in den Urlaub: Unfallrisiko

Niedrig angesetzt sind vielfach in Urlaubsländern auch die vorgeschriebenen Entschädigungssummen für Personenschäden. Eine Insassen-Unfallversicherung – oder noch besser eine private Unfallversicherung – decken das Risiko von Personenschäden ab. Beide sollten allerdings nicht nur für die Ferienzeit abgeschlossen sein, sondern aus Preis-Leistungs-Gründen ganzjährig. Sie gelten auch bei Unfällen im Ausland.

Eine Auslandreise-Krankenversicherung ist ebenfalls zweckmäßig, da die gesetzliche Krankenkasse nur sehr begrenzt (in Höhe der deutschen Gebührenordnung) für die Kosten einspringt. Auf der Differenz – gerade bei Fremden berechnen die Ärzte auf Privatrechnungen gerne höhere Summen – bleibt der Urlauber dann sitzen.

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