|
| |
Mit dem Auto in den Urlaub: Unfallrisiko
|
|
Niedrig angesetzt sind vielfach in
Urlaubsländern auch die vorgeschriebenen Entschädigungssummen für Personenschäden.
Eine Insassen-Unfallversicherung – oder noch besser eine private Unfallversicherung
– decken das Risiko von Personenschäden ab. Beide sollten allerdings nicht nur für
die Ferienzeit abgeschlossen sein, sondern aus Preis-Leistungs-Gründen ganzjährig. Sie
gelten auch bei Unfällen im Ausland. Eine Auslandreise-Krankenversicherung ist
ebenfalls zweckmäßig, da die gesetzliche Krankenkasse nur sehr begrenzt (in Höhe der
deutschen Gebührenordnung) für die Kosten einspringt. Auf der Differenz – gerade
bei Fremden berechnen die Ärzte auf Privatrechnungen gerne höhere Summen – bleibt
der Urlauber dann sitzen.
|
Nächstes Kapitel: Reise-Haftpflichtversicherung
Vorheriges Kapitel: Auslandsreise-Krankenversicherung
|