Abgeld
Disagio |
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Absicherung
Um die Kurse von Aktien, Renten oder Devisen im Fondsvermögen gegen
starke Schwankungen abzusichern, kann das Fondsmanagement ermächtigt
werden, dazu bestimmte Finanzinstrumente wie Futures, Optionen oder
Swaps einzusetzen. |
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ad-hoc Meldung
Im amtlichen Handel oder geregelten Markt einer Wertpapierbörse notierte
Aktiengesellschaften sind zur ad-hoc Publizität verpflichtet und müssen
die Öffentlichkeit über noch nicht bekannte, kursrelevante Tatsachen
in Form von ad-hoc Meldungen informieren. |
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ADR
American Depository Receipt: Amerikanische Hinterlegungs-Urkunde,
durch deren Erwerb man in den USA zum indirekten Besitzer an ausländischen
Aktien wird. Die ausländischen Aktien sind im Safe einer US-Bank hinterlegt,
der Käufer bekommt das ADR. Es stellt, abhängig von der Stückelung,
eine oder mehrere der hinterlegten Aktien dar. |
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AGF
Aggressive Growth Fund: Aggressiver Wachstumsfonds mit dem Ziel, maximales,
langfristiges Kapitalwachstum durch Investitionen in Small-Cap-Aktien
oder andere Wachstumswerte zu erreichen. Sehr risikoreiche Anlageform,
bei der hohe Kursschwankungen der enthaltenen Titel und entsprechenden
Preisschwankungen des Fonds nicht auszuschließen sind. |
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Agio
Ausgabeaufschlag |
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Aktie
Eine Aktie ist ein Anteilsschein an einer Aktiengesellschaft und repräsentiert
den Anteil am Grundkapital, den der Aktieninhaber an der AG (=Aktiengesellschaft)
erworben hat. Der Aktienkurs ist i.d.R. weit höher, da er nicht nur
den Anteil am Grundkapital sondern vielmehr den Anteil am gesamten
Wert der Aktiengesellschaft repräsentiert. |
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Aktienfonds
Dies ist ein Investmentfonds, der das Fondsvermögen
vollständig oder überwiegend in Aktienwerte investiert. Damit hat
der Inhaber von Anteilscheinen eines solchen Fonds die Möglichkeit,
indirekt an der Substanz und den Erträgen von Aktiengesellschaften
beteiligt zu sein. |
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Aktienmarkt
Der Aktienmarkt in Deutschland besteht aus den Segmenten amtlicher
Handel, geregelter Markt, Freiverkehr und Neuer Markt. |
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Aktientypen
Stammaktie, Vorzugsaktie (im Gegensatz zur Stammaktie erhöhte Dividende,
aber stimmrechtslos), Inhaberaktie (nicht auf den Namen des Inhabers
ausgestellte Aktie), Namensaktie (auf den Namen des Inhabers ausgestellte
Aktie). |
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Aktiv gemanagte Fonds
Fonds, bei denen das Management durch strategische An- und Verkäufe
die Rendite zu steigern versucht. Gegenteil: Passiv gemanagte Fonds. |
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Alpha
Kennziffer die beschreibt, um wie viel der jährliche Ertrag eines
Fonds über dem Ertrag des jeweiligen Referenzindex liegt. Je höher
das Alpha, um so besser hat sich der Fonds im Verhältnis zum Markt
entwickelt. |
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Altersvorsorge-Sondervermögen(AS)
Im 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird diese Form der privaten Altersvorsorge
geregelt, die es rmöglicht,durch Anlage in besondere Investmentfonds
Alterssicherung zu betreiben. AS-Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften:
Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen AS-Fonds in die drei Kategorien
Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes
Portfolio, in dem sicherheitsorientierte
Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden. Im Einzelnen
dürfen AS-Fonds u.a.
- nicht weniger als 51 % in Substanzwerten anlegen,
- nicht weniger als 21 % und nicht mehr als 75 % des Fondsvermögen
in Aktienwerte investieren,
- maximal 30 % des Fondsvermögen
in Immobilienfonds oder direkt in
Immobilien anlegen,
-ein Währungsrisiko von maximal 30 % eingehen und
-Derivate Finanzinstrumente ausschließlich
zur Absicherung einsetzen.
Gleichzeitig müssen Spar-/Auszahlpläne
und Vermögensumschichtungen bereits vor dem Erreichen des Pensionsalters,
in jedem Fall spätestens nach ¾ der Laufzeit, möglich sein. |
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Anlageausschuß
Der Anlageausschuß ist ein Gremium, welches die KAG
selbst oder das Fondsmanagement
berät. Die Vertragsbedingungen für Publikumsfonds
sehen die Einrichtung dieses Gremiums vor, bestellt wird es durch
den Aufsichtsrat der KAG. Vom Anlageausschuß wird die Anlagepolitik
der jeweiligen Fonds bestimmt. Im Vordergrund stehen die Interessen
der Anteilseigner. |
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Anlagegrenzen
Ein Investmentfonds darf, so sieht es das KAGG
vor, in Wertpapiere eines Emittent/Austellers
nicht mehr als 5 % seines Vermögens investieren. Ausnahmsweise sind
10 % gestattet. Ziel dieser Vorschrift ist es, dem Grundsatz der Risikodiversifikation
Rechnung zu tragen. |
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Anlagegrundsatz/-politik/ziele
Das Fondsmanagement betreibt Anlagepolitik,
um die Anlageziele (i.d.R. überdurchschnittliche Rendite
innerhalb einer bestimmten Risikoklasse) des Fonds zu gewährleisten.
Darunter fallen alle Maßnahmen, die sich auf die Zusammensetzung des
Fonds-Portfolios auswirken, wie z.B.
die Auswahl der Wertpapiere und Wertpapierarten, die Kauf- und Verkaufszeitpunkte,
die Steuerung der Barreserven und
Absicherungen gegen Kursverluste. Der Rahmen für die Anlagepolitik
wird vom Anlagegrundsatz, der sich am Fondstyp orientiert und meistens
aus dem Fondsnamen hervorgeht, vorgegeben. |
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Anlagehorizont
Zeitraum, während dem eine bestimmte Summe nicht benötigt wird und
daher investiert werden kann. Der Anlagehorizont sollte auch auf die
Risikobereitschaft des Anlegers abgestimmt sein. Das Spektrum reicht
von Geldmarktfonds mit einigen Monaten Anlagehorizont über Anleihefonds
mit etwa drei Jahren bis hin zu Aktienfonds mit möglichst fünf Jahren
oder mehr als Anlagehorizont. |
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Anlagekonto
Investmentkonto |
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Anleihen
Verzinsliche Wertpapiere, die von Banken, Unternehmen oder staatlichen
Institutionen ausgeben werden, um deren Finanzbedarf zu decken. Andere
Bezeichnungen für Anleihen: Obligationen, Schuldverschreibungen, Rentenpapiere
oder Bonds. |
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Anteilschein
Anteilscheine, auch Fondsanteile, Investmentanteile oder Investmentzertifikate
genannt, bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel (eigentliche
Urkunde) und Bogen (mit numerierten Ertragsscheinen, die zum Erhalt
der Ausschüttung berechtigen und
einem Erneuerungsschein zum Bezug eines neuen Bogens). Sie werden
ohne Nennwert aber mit Bezeichnung der Stückzahl ausgegeben. |
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Anteilspreisveröffentlichung
Die KAGs sind im Rahmen ihrer Informationspflicht
nach § 21 Abs. 6 KAGG dazu angehalten,
die Anteilspreise (= Rücknahmepreis)
ihrer Fonds zu veröffentlichen. Diese Preise müssen börsentäglich
ermittelt werden und wenigstens zweimal pro Monat in einer hinreichend
verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung erscheinen. |
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Anteilsumlauf
So wird die Summe der Anteile eines Fonds,
die von der Depotbank ausgegeben
wurden und sich (abzüglich der zurückgenommenen Anteile) zu einem
bestimmten Zeitpunkt im Umlauf befinden, bezeichnet. |
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Anteilswert
Der Wert der Investmentanteile errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögen
dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile
und ist identisch mit dem Rücknahmepreis. |
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Antizyklisch
Entgegen den Trend. Antizyklisch investieren an der Börse: Kaufen
bei sinkender Börse, Verkaufen bei steigender Börse. Gegenteil: Prozyklisch. |
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Asset
Engl. für Wertpapier, Anlage |
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Asset Allocation
Engl. für die Kapitalaufteilung (Art/Anzahl der Wertpapiere,
Auswahl der Emittenten, Gewichtung
von Währungen und Ländern, Höhe der Barreserve
etc.) innerhalb des Portfolios eines
Fonds. Die richtige Asset Allocation ist die Basis für die Höhe der
zukünftigen Erträge des Fonds. |
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ATX
Austrian Traded Index: enthält die österreichischen Blue-Chip-Werte,
gehandelt an der Wiener Börse. |
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Aufsichtsbehörde
Staatliche Institution, die u.a. über die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften
wacht. In Deutschland ist dies das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
(BaKred), Berlin, in Luxemburg ist es die Commission de Surveillance
du secteur Financier (CSSF). |
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Ausgabeaufgeld
Ausgabeaufschlag |
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Ausgabeaufschlag
So wird die Differenz zwischen dem Ausgabepreis
beim Erwerb eines Fonds und dem Rücknahmepreis
(Anteilswert) bezeichnet. Der Ausgabeaufschlag
dient der Deckung der Vertriebskosten und wird in unterschiedlicher
Höhe erhoben. Einige KAGs berechnen
nach Höhe des Anlagebetrages gestaffelte Ausgabeaufschläge. |
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Ausgabepreis
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert (Rücknahmepreis)
zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Zu diesem Preis können Fondsanteile
erworben werden. |
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Ausschüttung
Die ordentlichen und außerordentlichen Erträge, die das Fondsmanagement
erwirtschaftet, sammeln sich im Fondsvermögen an und werden i.d.R.
einmal im Jahr, u.U. auch öfter, an die Anleger in Form einer Ausschüttung
ausgezahlt. Unter ordentlichen Erträgen sind beispielsweise Dividenden
oder Mieteinnahmen zu verstehen, außerordentliche Erträge entstehen
u.a. durch die Veräußerung von Wertpapieren oder Grundstücken. Der
Anteilswert (Rücknahmepreis) verringert sich am Ausschüttungstag exakt
um den Ausschüttungsbetrag, da sich das Fondsvermögen entsprechend
verringert. Bei thesaurierenden Fonds gibt es keine Ausschüttung,
die Erträge bleiben im Fondsvermögen bestehen. |
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ausschüttungsgleicher
Ertrag
Dieser - auch Thesaurierungsbetrag genannte – Betrag bezeichnet die
zur Wiederanlage zu Verfügung stehenden Erträge. |
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Auszahl(ungs)plan
Der Anleger kann sich aus seinem Investmentvermögen, das i.d.R. eine bestimmte Höhe haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt). |
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