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AA - AZ  Begriffe A

Abgeld
Disagio

Absicherung
Um die Kurse von Aktien, Renten oder Devisen im Fondsvermögen gegen starke Schwankungen abzusichern, kann das Fondsmanagement ermächtigt werden, dazu bestimmte Finanzinstrumente wie Futures, Optionen oder Swaps einzusetzen.

ad-hoc Meldung
Im amtlichen Handel oder geregelten Markt einer Wertpapierbörse notierte Aktiengesellschaften sind zur ad-hoc Publizität verpflichtet und müssen die Öffentlichkeit über noch nicht bekannte, kursrelevante Tatsachen in Form von ad-hoc Meldungen informieren.

ADR
American Depository Receipt: Amerikanische Hinterlegungs-Urkunde, durch deren Erwerb man in den USA zum indirekten Besitzer an ausländischen Aktien wird. Die ausländischen Aktien sind im Safe einer US-Bank hinterlegt, der Käufer bekommt das ADR. Es stellt, abhängig von der Stückelung, eine oder mehrere der hinterlegten Aktien dar.

AGF
Aggressive Growth Fund: Aggressiver Wachstumsfonds mit dem Ziel, maximales, langfristiges Kapitalwachstum durch Investitionen in Small-Cap-Aktien oder andere Wachstumswerte zu erreichen. Sehr risikoreiche Anlageform, bei der hohe Kursschwankungen der enthaltenen Titel und entsprechenden Preisschwankungen des Fonds nicht auszuschließen sind.

Agio
Ausgabeaufschlag

Aktie
Eine Aktie ist ein Anteilsschein an einer Aktiengesellschaft und repräsentiert den Anteil am Grundkapital, den der Aktieninhaber an der AG (=Aktiengesellschaft) erworben hat. Der Aktienkurs ist i.d.R. weit höher, da er nicht nur den Anteil am Grundkapital sondern vielmehr den Anteil am gesamten Wert der Aktiengesellschaft repräsentiert.

Aktienfonds
Dies ist ein Investmentfonds, der das Fondsvermögen vollständig oder überwiegend in Aktienwerte investiert. Damit hat der Inhaber von Anteilscheinen eines solchen Fonds die Möglichkeit, indirekt an der Substanz und den Erträgen von Aktiengesellschaften beteiligt zu sein.

Aktienmarkt
Der Aktienmarkt in Deutschland besteht aus den Segmenten amtlicher Handel, geregelter Markt, Freiverkehr und Neuer Markt.

Aktientypen
Stammaktie, Vorzugsaktie (im Gegensatz zur Stammaktie erhöhte Dividende, aber stimmrechtslos), Inhaberaktie (nicht auf den Namen des Inhabers ausgestellte Aktie), Namensaktie (auf den Namen des Inhabers ausgestellte Aktie).

Aktiv gemanagte Fonds
Fonds, bei denen das Management durch strategische An- und Verkäufe die Rendite zu steigern versucht. Gegenteil: Passiv gemanagte Fonds.

Alpha
Kennziffer die beschreibt, um wie viel der jährliche Ertrag eines Fonds über dem Ertrag des jeweiligen Referenzindex liegt. Je höher das Alpha, um so besser hat sich der Fonds im Verhältnis zum Markt entwickelt.

Altersvorsorge-Sondervermögen(AS)
Im 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird diese Form der privaten Altersvorsorge geregelt, die es rmöglicht,durch Anlage in besondere Investmentfonds Alterssicherung zu betreiben. AS-Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften: Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen AS-Fonds in die drei Kategorien Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes Portfolio, in dem sicherheitsorientierte Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden. Im Einzelnen dürfen AS-Fonds u.a.

- nicht weniger als 51 % in Substanzwerten anlegen,

- nicht weniger als 21 % und nicht mehr als 75 % des Fondsvermögen in Aktienwerte investieren,

- maximal 30 % des Fondsvermögen in Immobilienfonds oder direkt in Immobilien anlegen,

-ein Währungsrisiko von maximal 30 % eingehen und

-Derivate Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung einsetzen.

Gleichzeitig müssen Spar-/Auszahlpläne und Vermögensumschichtungen bereits vor dem Erreichen des Pensionsalters, in jedem Fall spätestens nach ¾ der Laufzeit, möglich sein.

Anlageausschuß
Der Anlageausschuß ist ein Gremium, welches die KAG selbst oder das Fondsmanagement berät. Die Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen die Einrichtung dieses Gremiums vor, bestellt wird es durch den Aufsichtsrat der KAG. Vom Anlageausschuß wird die Anlagepolitik der jeweiligen Fonds bestimmt. Im Vordergrund stehen die Interessen der Anteilseigner.

Anlagegrenzen
Ein Investmentfonds darf, so sieht es das KAGG vor, in Wertpapiere eines Emittent/Austellers nicht mehr als 5 % seines Vermögens investieren. Ausnahmsweise sind 10 % gestattet. Ziel dieser Vorschrift ist es, dem Grundsatz der Risikodiversifikation Rechnung zu tragen.

Anlagegrundsatz/-politik/ziele
Das Fondsmanagement betreibt Anlagepolitik, um die Anlageziele (i.d.R. überdurchschnittliche Rendite innerhalb einer bestimmten Risikoklasse) des Fonds zu gewährleisten. Darunter fallen alle Maßnahmen, die sich auf die Zusammensetzung des Fonds-Portfolios auswirken, wie z.B. die Auswahl der Wertpapiere und Wertpapierarten, die Kauf- und Verkaufszeitpunkte, die Steuerung der Barreserven und Absicherungen gegen Kursverluste. Der Rahmen für die Anlagepolitik wird vom Anlagegrundsatz, der sich am Fondstyp orientiert und meistens aus dem Fondsnamen hervorgeht, vorgegeben.

Anlagehorizont
Zeitraum, während dem eine bestimmte Summe nicht benötigt wird und daher investiert werden kann. Der Anlagehorizont sollte auch auf die Risikobereitschaft des Anlegers abgestimmt sein. Das Spektrum reicht von Geldmarktfonds mit einigen Monaten Anlagehorizont über Anleihefonds mit etwa drei Jahren bis hin zu Aktienfonds mit möglichst fünf Jahren oder mehr als Anlagehorizont.

Anlagekonto
Investmentkonto

Anleihen
Verzinsliche Wertpapiere, die von Banken, Unternehmen oder staatlichen Institutionen ausgeben werden, um deren Finanzbedarf zu decken. Andere Bezeichnungen für Anleihen: Obligationen, Schuldverschreibungen, Rentenpapiere oder Bonds.

Anteilschein
Anteilscheine, auch Fondsanteile, Investmentanteile oder Investmentzertifikate genannt, bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel (eigentliche Urkunde) und Bogen (mit numerierten Ertragsscheinen, die zum Erhalt der Ausschüttung berechtigen und einem Erneuerungsschein zum Bezug eines neuen Bogens). Sie werden ohne Nennwert aber mit Bezeichnung der Stückzahl ausgegeben.

Anteilspreisveröffentlichung
Die KAGs sind im Rahmen ihrer Informationspflicht nach § 21 Abs. 6 KAGG dazu angehalten, die Anteilspreise (= Rücknahmepreis) ihrer Fonds zu veröffentlichen. Diese Preise müssen börsentäglich ermittelt werden und wenigstens zweimal pro Monat in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung erscheinen.

Anteilsumlauf
So wird die Summe der Anteile eines Fonds, die von der Depotbank ausgegeben wurden und sich (abzüglich der zurückgenommenen Anteile) zu einem bestimmten Zeitpunkt im Umlauf befinden, bezeichnet.

Anteilswert
Der Wert der Investmentanteile errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögen dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile und ist identisch mit dem Rücknahmepreis.

Antizyklisch
Entgegen den Trend. Antizyklisch investieren an der Börse: Kaufen bei sinkender Börse, Verkaufen bei steigender Börse. Gegenteil: Prozyklisch.

Asset
Engl. für Wertpapier, Anlage

Asset Allocation
Engl. für die Kapitalaufteilung (Art/Anzahl der Wertpapiere, Auswahl der Emittenten, Gewichtung von Währungen und Ländern, Höhe der Barreserve etc.) innerhalb des Portfolios eines Fonds. Die richtige Asset Allocation ist die Basis für die Höhe der zukünftigen Erträge des Fonds.

ATX
Austrian Traded Index: enthält die österreichischen Blue-Chip-Werte, gehandelt an der Wiener Börse.

Aufsichtsbehörde
Staatliche Institution, die u.a. über die Tätigkeit von Kapitalanlagegesellschaften wacht. In Deutschland ist dies das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred), Berlin, in Luxemburg ist es die Commission de Surveillance du secteur Financier (CSSF).

Ausgabeaufgeld
Ausgabeaufschlag

Ausgabeaufschlag
So wird die Differenz zwischen dem Ausgabepreis beim Erwerb eines Fonds und dem Rücknahmepreis (Anteilswert) bezeichnet. Der Ausgabeaufschlag dient der Deckung der Vertriebskosten und wird in unterschiedlicher Höhe erhoben. Einige KAGs berechnen nach Höhe des Anlagebetrages gestaffelte Ausgabeaufschläge.

Ausgabepreis
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert (Rücknahmepreis) zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Zu diesem Preis können Fondsanteile erworben werden.

Ausschüttung
Die ordentlichen und außerordentlichen Erträge, die das Fondsmanagement erwirtschaftet, sammeln sich im Fondsvermögen an und werden i.d.R. einmal im Jahr, u.U. auch öfter, an die Anleger in Form einer Ausschüttung ausgezahlt. Unter ordentlichen Erträgen sind beispielsweise Dividenden oder Mieteinnahmen zu verstehen, außerordentliche Erträge entstehen u.a. durch die Veräußerung von Wertpapieren oder Grundstücken. Der Anteilswert (Rücknahmepreis) verringert sich am Ausschüttungstag exakt um den Ausschüttungsbetrag, da sich das Fondsvermögen entsprechend verringert. Bei thesaurierenden Fonds gibt es keine Ausschüttung, die Erträge bleiben im Fondsvermögen bestehen.

ausschüttungsgleicher Ertrag
Dieser - auch Thesaurierungsbetrag genannte – Betrag bezeichnet die zur Wiederanlage zu Verfügung stehenden Erträge.

Auszahl(ungs)plan
Der Anleger kann sich aus seinem Investmentvermögen, das i.d.R. eine bestimmte Höhe haben muss, regelmäßig Beträge auszahlen lassen. Er kann sich entscheiden, ob neben den erwirtschafteten Erträgen auch Teile seines Vermögens ausgezahlt werden sollen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder ob ihm nur die von seinem Kapital erwirtschafteten Erträge zufließen sollen (Auszahlplan mit Kapitalerhalt).


Weiterführende Informationen finden Sie im Finanz- und Börsenlexikon


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