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GA - GZ Begriffe G
Garantiefonds
Dieser Fondstyp garantiert dem Anleger am Ende der Laufzeit die Rückzahlung
seines investierten Kapitals zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz.
Gleichzeitig kann der Anleger an den Kurssteigerungen der Märkte,
die sein Fond abdeckt, partizipieren.
Voraussetzung ist jedoch die Bindung des eingesetzten Kapitals über
eine bestimmte Dauer. |
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Geldmarktfonds
Geldmarktfonds sind ausschließlich oder zum Großteil in Geldmarktinstrumente
(z.B. Fest-/Termingelder, Schuldscheindarlehen, unverzinsliche Schatzanweisungen,
Einlagenzertifikate von Kreditinstituten oder Bankguthaben), also
allgemein in kurzlaufende, verzinsliche Wertpapiere, investiert. Ständige
Verfügbarkeit des Kapitals, dessen marktgerechte Verzinsung und geringe
Kursschwankungen sind die Vorteile dieses Fondstypus. |
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Gemischte Fonds (Mischfonds)
Gemischte Fonds verbinden die Wachstumschancen aus Engagements in
Aktienwerten mit Renditen aus verzinslichen Wertpapieren. Das Fondsmanagement
hat damit einen größeren Spielraum und kann den Schwerpunkt an die
Marktverhältnisse anpassen, auch wenn sowohl für den Aktien- als auch
für den Rentenanteil i.d.R. Höchstgrenzen festgelegt werden. |
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Genussschein
Wertpapierart, die von Unternehmen ausgegeben werden und zwischen
Aktien und Renten angesiedelt sind. Die Ausgestaltung (ob aktientypisch
oder rententypisch) kann der Emittent bestimmen. Meist sind diese
Papiere rententypisch aufgebaut, d.h. sie haben eine feste Ausschüttung,
wobei diese in Geld- oder Sachleistungen erfolgen kann und von der
Höhe des Unternehmensgewinnes abhängt. Im Konkursfall wird der Genussscheininhaber
nach den Anleihegläubigern, aber vor den Anteilseignern (z.B. Aktionären)
entschädigt. |
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Geschl. Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds sind juristisch als Personengesellschaften
organisiert. Kapitalanleger werden Gesellschafter einer solchen Gesellschaft
durch Erbringung einer Bareinlage. Die Summe dieser Bareinlagen bildet
das Fondseigenkapital, welches – ergänzt durch gegebenenfalls benötigtes
Fremdkapital – zum Erwerb der im Gesellschaftszweck bestimmten Immobilie
verwendet wird. Die Anzahl der Gesellschafter ist begrenzt. |
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Geschlossene Fonds(Closed-End-Funds)
Bei geschlossenen Fonds wird der Verkauf von Anteilen
eingestellt, wenn ein vor Verkaufsbeginn festgelegtes Volumen erreicht
worden ist. Der Kapitalanleger hat hier kein Recht auf Rücknahme seines
Anteils, sondern er kann diesen nur an Dritte weiterveräußern. Daher
werden Fondsanteile bei geschlossenen Fonds
je nach Angebot und Nachfrage sowohl über als auch unter dem anteiligen
Wert am Fondsvermögen frei (z.T.
auch über Börsen) gehandelt. |
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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
(KAGG)
Das KAGG ist die gesetzliche Grundlage für Investmentfonds in Deutschland.
Hauptziel dieses Gesetzes ist der Anlegerschutz. Es regelt beispielsweise
die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die
Anlagebestimmungen und –grenzen, die Einschaltung der Depotbank
und deren Aufgaben, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die
Prüfungs- und Publizitätsvorschriften u.v.m.. Von besonderer Bedeutung
ist die Vorschrift zur Risikostreuung. |
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Weiterführende Informationen finden Sie im Finanz-
und Börsenlexikon
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