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GA - GZ  Begriffe G

Garantiefonds
Dieser Fondstyp garantiert dem Anleger am Ende der Laufzeit die Rückzahlung seines investierten Kapitals zur Gänze oder zu einem bestimmten Prozentsatz. Gleichzeitig kann der Anleger an den Kurssteigerungen der Märkte, die sein Fond abdeckt, partizipieren. Voraussetzung ist jedoch die Bindung des eingesetzten Kapitals über eine bestimmte Dauer.

Geldmarktfonds
Geldmarktfonds sind ausschließlich oder zum Großteil in Geldmarktinstrumente (z.B. Fest-/Termingelder, Schuldscheindarlehen, unverzinsliche Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate von Kreditinstituten oder Bankguthaben), also allgemein in kurzlaufende, verzinsliche Wertpapiere, investiert. Ständige Verfügbarkeit des Kapitals, dessen marktgerechte Verzinsung und geringe Kursschwankungen sind die Vorteile dieses Fondstypus.

Gemischte Fonds (Mischfonds)
Gemischte Fonds verbinden die Wachstumschancen aus Engagements in Aktienwerten mit Renditen aus verzinslichen Wertpapieren. Das Fondsmanagement hat damit einen größeren Spielraum und kann den Schwerpunkt an die Marktverhältnisse anpassen, auch wenn sowohl für den Aktien- als auch für den Rentenanteil i.d.R. Höchstgrenzen festgelegt werden.

Genussschein
Wertpapierart, die von Unternehmen ausgegeben werden und zwischen Aktien und Renten angesiedelt sind. Die Ausgestaltung (ob aktientypisch oder rententypisch) kann der Emittent bestimmen. Meist sind diese Papiere rententypisch aufgebaut, d.h. sie haben eine feste Ausschüttung, wobei diese in Geld- oder Sachleistungen erfolgen kann und von der Höhe des Unternehmensgewinnes abhängt. Im Konkursfall wird der Genussscheininhaber nach den Anleihegläubigern, aber vor den Anteilseignern (z.B. Aktionären) entschädigt.

Geschl. Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds sind juristisch als Personengesellschaften organisiert. Kapitalanleger werden Gesellschafter einer solchen Gesellschaft durch Erbringung einer Bareinlage. Die Summe dieser Bareinlagen bildet das Fondseigenkapital, welches – ergänzt durch gegebenenfalls benötigtes Fremdkapital – zum Erwerb der im Gesellschaftszweck bestimmten Immobilie verwendet wird. Die Anzahl der Gesellschafter ist begrenzt.

Geschlossene Fonds(Closed-End-Funds)
Bei geschlossenen Fonds wird der Verkauf von Anteilen eingestellt, wenn ein vor Verkaufsbeginn festgelegtes Volumen erreicht worden ist. Der Kapitalanleger hat hier kein Recht auf Rücknahme seines Anteils, sondern er kann diesen nur an Dritte weiterveräußern. Daher werden Fondsanteile bei geschlossenen Fonds je nach Angebot und Nachfrage sowohl über als auch unter dem anteiligen Wert am Fondsvermögen frei (z.T. auch über Börsen) gehandelt.

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Das KAGG ist die gesetzliche Grundlage für Investmentfonds in Deutschland. Hauptziel dieses Gesetzes ist der Anlegerschutz. Es regelt beispielsweise die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die Anlagebestimmungen und –grenzen, die Einschaltung der Depotbank und deren Aufgaben, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Prüfungs- und Publizitätsvorschriften u.v.m.. Von besonderer Bedeutung ist die Vorschrift zur Risikostreuung.


Weiterführende Informationen finden Sie im Finanz- und Börsenlexikon


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