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VA - VZ  Begriffe V

Verfügbarkeit
Eine KAG ist verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds börsentäglich zurück zu nehmen. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können. (Ausnahme: Immobilienfonds).

Vergleichsindex
Benchmark

Verkaufsprospekt
Der Mindestinhalt des Verkaufsprospektes wird in § 19 KAGG exakt geregelt. Ziel dieser Vorschrift ist es, interessierten Kapitalanlegern die objektive Beurteilung der Fonds zu ermöglichen.

Vermögensaufstellung
Übersicht über den Bestand des Fondsvermögens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Rechenschaftsbericht einer Investmentgesellschaft enthält eine Vermögensaufstellung.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen (VL)dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber und vom Staat gefördert. Eine Möglichkeit besteht in der Anlage von maximal 408,- EUR jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (rund 80,- EUR) gefördert wird (neue Bundesländer 25% = 102,- EUR jährlich).

Voraussetzung ist, daß der Aktienanteil des Fonds mindestens 60% beträgt. Eine Liste der möglichen Fonds ist über den Fonds-Filter mit der Eingabe "VL-Fonds = JA" möglich. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 480,- EUR (=40,- EUR monatlich) abschließen, der vom Staat mit 10% jährlich (=48,00 EUR) gefördert wird.

Die staatliche Förderung ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers. Die Grenze liegt bei 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete (gemeinsam veranlagt). Die Mindestdauer eines VL-Vertrages beträgt 6 bzw. 7 Jahre, abhängig von der Form der Anlage.


Vertriebszulassung
Um eine Vertriebszulassung in Deutschland zu erhalten, müssen ausländische Investmentgesellschaft die Auflagen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen erfüllen.

Verwaltungsgebühr
Managementgebühr (Verwaltungsgebühr)

VL
Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Volatilität
Die Volatilität ist ein Maßstab für die Schwankungsintensität eines Wertpapierkurses, von Rohstoffpreisen und auch von Investmentfondsanteilen. Um die Volatilität zu messen, wird die durchschnittliche Entwicklung z.B. des Fondsanteils über einen bestimmten Zeitraum gemessen, z.B. 10% in einem Jahr. Anschließend wird diese durchschnittliche Entwicklung genommen und gemessen, wie weit sich der Kurs des Fondsanteils in diesem Jahr von der durchschnittlichen Entwicklung entfernt hat. Somit berechnet man also die Schwankungsbreite um einen Mittelwert (durchschnittliche Entwicklung). Je größer diese Schwankungsbreite (Volatilität) ist, um so risikoreicher ist die Anlage in diesem Fonds.


Weiterführende Informationen finden Sie im Finanz- und Börsenlexikon


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