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Vermögenswirksame
Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen (VL)dienen der Vermögensbildung
des Arbeitnehmers und werden unter bestimmten Voraussetzungen vom
Arbeitgeber und vom Staat gefördert. Eine Möglichkeit
besteht in der Anlage von maximal 408,- EUR jährlich in einen
Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage
in Höhe von 20% (rund 80,- EUR) gefördert wird (neue Bundesländer
25% = 102,- EUR jährlich).
Voraussetzung ist, daß der Aktienanteil
des Fonds mindestens 60% beträgt. Eine Liste der möglichen
Fonds ist über den Fonds-Filter mit der Eingabe "VL-Fonds
= JA" möglich. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer einen
Bausparvertrag mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe
von 480,- EUR (=40,- EUR monatlich) abschließen, der vom Staat
mit 10% jährlich (=48,00 EUR) gefördert wird.
Die staatliche Förderung ist
abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers.
Die Grenze liegt bei 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800
EUR für Verheiratete (gemeinsam veranlagt). Die Mindestdauer
eines VL-Vertrages beträgt 6 bzw. 7 Jahre, abhängig von
der Form der Anlage.
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