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Baufinanzierung
Der Weg zum Eigenheim. Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihren Traum finanzieren.

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Ratgeber Bausparen

Ratgeber Bausparen
• Bausparen - der Beginn
• Zinsen in der Sparphase
• Zuteilung des Darlehens
• Verfahren bei der Zuteilung
• Auszahlung des Bausparkredits
• Sicherheiten für das Darlehen
• Zwischenfinanzierung
• VLs und Wohnungsbauprämie
• Eigenheimförderung
Sicherheiten für das Darlehen

Wie ein Hypothekarkredit, muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu wird eine Grundschuld in Höhe des Kredites ins Grundbuch eingetragen. Allerdings kann man nicht das ganze Grundstück, bzw. die ganze Immobilie durch ein einziges Darlehen finanzieren.

Die Höhe des Kredites ist abhängig von Beleihungswert und i des Objekts. Der Beleihungswert beläuft auf etwa 70 bis 90 % des Marktwertes. Bei 80 % des Beleihungswertes setzten Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.

Da man in der Regel zur Finanzierung auch einen Hypothekarkredit benötigt, müssen also zwei Grundschulden ins Grundbuch eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren dabei auch Grundpfandrechte an zweiter Rangstelle, also hinter der Hypothek. Im Fall der Zwangsversteigerung des Objekts würde dabei zuerst der Hypothekarkredit zurückgezahlt.

Nicht immer ist allerdings die Eintragung einer Grundschuld nötig. Wenn das Darlehen unter 10.000 Euro liegt, können auch andere Formen der Besicherung mit der Bausparkasse vereinbart werden.



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