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Vermögenswirksame Leistungen (VLs) und Wohnungsbauprämie
Bausparen wird mit der Arbeitnehmersparzulage , bzw. der sogenannten Wohnungsbauprämie vom Staat unterstützt, auch wenn der Bausparvertrag nicht für den Bau oder den Kauf einer Wohnung genutzt werden soll. Bauen oder kaufen Sie tatsächlich ein Eigenheim, können sie zusätzlich acht Jahre lang Gelder im Rahmen der staatlichen Eigenheimförderung erhalten.
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Im Rahmen eines sogenannten VL-Bausparvertrags kann jeder bezugsberechtigte Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner Lohnsteuer-Erklärung einen Zuschuss, die Arbeitnehmersparzulage, in Höhe von 42,30 Euro monatlich beantragen.
Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, einen Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie. Diese beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr für Ledige und 90,11 Euro pro Jahr für Verheiratete. Diese staatliche Bausparförderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Sparjahr 16 Jahre alt geworden sind, sind selbständig prämienberechtigt, auch wenn ihre Eltern bereits eine Wohnungsbauprämie erhalten. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.
| Staatliche Förderung
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Wohnungsbau-
Prämie für eigene Sparleistungen |
Arbeitnehmer-
Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) |
| Maximal
begünstigter Betrag |
512
/ 1.024 Euro pro Jahr* |
470
Euro pro Jahr ** |
| Förderhöchstbetrag
(10% der maximal begünstigten Beträge) |
45,06
/ 90,11 Euro pro Jahr* |
42,30
Euro pro Jahr** |
| Maximal
zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr |
25.600
/ 51.200 pro Jahr* |
17.900
/ 35.800 pro Jahr* |
* alleinstehend/verheiratet
**je Arbeitnehmer |
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