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EURO-Lexikon


Euro-ABC: Kleines Lexikon zur Währungsunion

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Außenwert
Der Wert einer Währung im Verhältnis zu einer anderen. Bleibt bei festen Wechselkursen unverändert, unterliegt aber bei flexiblen Kursen Schwankungen, die von unterschiedlichen Ursachen beeinflusst werden können. Steigender Außenwert bedeutet Aufwertung, sinkender Abwertung.
Bei Preisnotierung wird der Preis einer Einheit der Fremdwährung genannt (z.B. 1 Dollar = 1,68 DM), bei Mengennotierung die Menge an Fremdwährung, die man für eine Einheit der eigenen Währung bekommt (z.B. 1 Euro = 1,16 Dollar).

Bargeld
Geld in Form von Banknoten und Münzen, das als gesetzliches Zahlungsmittel zur Begleichung von Forderungen von jedermann im Währungsgebiet angenommen werden muss. Der Annahmezwang ist für Banknoten unbegrenzt.
Euro-Bargeld wird am 1. Januar 2002 in allen Ländern der Euro-Zone eingeführt. Das Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen, liegt allein bei der EZB, das Recht zur Prägung von Münzen haben die Mitgliedstaaten, die jedoch den Umfang der Ausgabe der Münzen von der EZB genehmigen lassen müssen.

Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ersetzt ab 1. 1. 1999 in allen Rechtsinstrumenten, z.B. in Verträgen, den früheren Diskontsatz der Bundesbank. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar, 1. Mai und 1. September jedes Jahres (erstmals am 1. Mai 1999) an die Veränderungen des Zinssatzes für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB (LRG-Satz) angepasst, sofern sich dieser um mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat.

Big Bang
"Großer Knall", im Englischen Bezeichnung für den Urknall bei der Erschaffung der Welt. In Bezug auf die Währungsunion die Einführung von Euro-Bargeld "auf einen Schlag", also von heute auf morgen ohne längere Übergangsfristen, in denen Euro und nationale Währungen nebeneinander gesetzliche Zahlungsmittel bleiben.
Den Teilnehmerstaaten an der EWU ist es nach dem europäischen Währungsrecht freigestellt, neben dem Euro als Bargeld über einen längeren Zeitraum, der höchstens sechs Monate dauern darf, die nationalen Währungseinheiten als gesetzliche Zahlungsmittel beizubehalten. Die EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, diesen Zeitraum auf maximal zwei Monate zu verkürzen. Die Regelung in Deutschland:
1. Der Euro wird zum 1. Januar 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. die DM verliert diesen Status ("juristischer Big Bang").
2. DM-Bargeld kann bis zum 28. Februar 2002 bei Handel, Banken und Automaten faktisch weiter verwandt werden. Damit wird der Umtausch von DM-Bargeld in Euro-Bargeld zeitlich entzerrt und ein fließender Übergang gewährleistet.

Binnenmarkt
Wirtschaftsgebiet der 15 Mitgliedstaaten der EU, in dem die "vier Freiheiten" gelten: Freiheit des Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Der Binnenmarkt ist wirtschaftlich gesehen ein Raum ohne Binnengrenzen.

Bruttoinlandsprodukt
Die Summe aller in einem Wirtschaftsgebiet (Staat) innerhalb eines Jahres von allen am Wirtschaftsleben Beteiligten erstellten Güter und Dienstleistungen, gemessen an ihren Marktpreisen.

Buchgeld
Geld, das auf Konten bei Kreditinstituten gutgeschrieben ist oder durch Kreditgewährung zur Verfügung steht und zur Auszahlung (Abheben vom Konto, Buchgeld wird dadurch zu Bargeld) oder zur bargeldlosen Zahlung von Konto zu Konto (durch Scheck, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag) verwendet werden kann.

 

 

 


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