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EURO-Lexikon
Euro-ABC: Kleines Lexikon zur
Währungsunion
Außenwert Der Wert einer Währung im
Verhältnis zu einer anderen. Bleibt bei festen Wechselkursen unverändert,
unterliegt aber bei flexiblen Kursen Schwankungen, die von
unterschiedlichen Ursachen beeinflusst werden können. Steigender Außenwert
bedeutet Aufwertung, sinkender Abwertung. Bei
Preisnotierung wird der Preis einer Einheit der Fremdwährung genannt (z.B.
1 Dollar = 1,68 DM), bei Mengennotierung die Menge an Fremdwährung, die
man für eine Einheit der eigenen Währung bekommt (z.B. 1 Euro = 1,16
Dollar). |
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Bargeld Geld in Form
von Banknoten und Münzen, das als gesetzliches Zahlungsmittel zur
Begleichung von Forderungen von jedermann im Währungsgebiet angenommen
werden muss. Der Annahmezwang ist für Banknoten
unbegrenzt. Euro-Bargeld wird am 1.
Januar 2002 in allen Ländern der Euro-Zone eingeführt. Das Recht, die
Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen, liegt allein bei der EZB, das
Recht zur Prägung von Münzen haben die Mitgliedstaaten, die jedoch den
Umfang der Ausgabe der Münzen von der EZB genehmigen lassen
müssen. |
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Basiszinssatz Der
Basiszinssatz ersetzt ab 1. 1. 1999 in allen Rechtsinstrumenten, z.B. in
Verträgen, den früheren Diskontsatz der Bundesbank. Der Basiszinssatz wird
jeweils zum 1. Januar, 1. Mai und 1. September jedes Jahres (erstmals am
1. Mai 1999) an die Veränderungen des Zinssatzes für längerfristige
Refinanzierungsgeschäfte der EZB (LRG-Satz) angepasst, sofern sich dieser
um mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat. |
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Big Bang "Großer Knall", im
Englischen Bezeichnung für den Urknall bei der Erschaffung der Welt. In
Bezug auf die Währungsunion die Einführung von Euro-Bargeld "auf einen
Schlag", also von heute auf morgen ohne längere Übergangsfristen, in denen
Euro und nationale Währungen nebeneinander gesetzliche Zahlungsmittel
bleiben. Den Teilnehmerstaaten an der EWU ist es nach dem europäischen
Währungsrecht freigestellt, neben dem Euro als Bargeld über einen längeren
Zeitraum, der höchstens sechs Monate dauern darf, die nationalen
Währungseinheiten als gesetzliche Zahlungsmittel beizubehalten. Die
EU-Finanzminister haben sich darauf geeinigt, diesen Zeitraum auf maximal
zwei Monate zu verkürzen. Die Regelung in Deutschland: 1. Der Euro wird
zum 1. Januar 2002 das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. die DM
verliert diesen Status ("juristischer Big Bang"). 2. DM-Bargeld
kann bis zum 28. Februar 2002 bei Handel, Banken und Automaten faktisch
weiter verwandt werden. Damit wird der Umtausch von DM-Bargeld in
Euro-Bargeld zeitlich entzerrt und ein fließender Übergang
gewährleistet. |
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Binnenmarkt Wirtschaftsgebiet der 15 Mitgliedstaaten der EU, in
dem die "vier Freiheiten" gelten: Freiheit des Verkehrs von Personen,
Waren, Dienstleistungen und Kapital. Der Binnenmarkt ist wirtschaftlich
gesehen ein Raum ohne Binnengrenzen. |
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Bruttoinlandsprodukt Die
Summe aller in einem Wirtschaftsgebiet (Staat) innerhalb eines Jahres von
allen am Wirtschaftsleben Beteiligten erstellten Güter und
Dienstleistungen, gemessen an ihren Marktpreisen. |
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Buchgeld Geld, das auf
Konten bei Kreditinstituten gutgeschrieben ist oder durch Kreditgewährung
zur Verfügung steht und zur Auszahlung (Abheben vom Konto, Buchgeld wird
dadurch zu Bargeld) oder zur bargeldlosen Zahlung von Konto zu Konto
(durch Scheck, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag) verwendet werden
kann. |
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