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EURO-Lexikon
Euro-ABC: Kleines Lexikon zur
Währungsunion
Konvergenz Als Konvergenz
bezeichnet man die allmähliche Annäherung bestimmter volkswirtschaftlicher
Grunddaten und der entsprechenden Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitiken
der EU-Staaten in der Vorbereitungszeit der Währungsunion (erste und
zweite Stufe) und in der Währungsunion (dritte Stufe). |
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Konvergenzkriterien Im Maastrichter
Vertrag festgelegte Bedingungen für die Teilnahme an der Währungsunion;
dabei wurden Referenzwerte für bestimmte ökonomische bzw. fiskalische
Größen festgesetzt: für die Inflationsrate, den Zinssatz für
Staatsanleihen, die Entwicklung des Wechselkurses der Währung, die Höhe
des Haushaltsdefizits und des Bestands an öffentlichen Schulden. Weiteres
Konvergenzkriterium ist die sog. rechtliche Konvergenz. Die
Mitgliedstaaten müssen das nationale Recht, vor allem das Notenbankrecht,
anpassen und dabei die Unabhängigkeit der nationalen Notenbanken
herstellen und ihre Integration in das ESZB ermöglichen. |
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Leitzins Kurzfristiger Zinssatz, dessen Veränderung
andere Zinssätze beeinflusst. Als Leitzins bezeichnet man vor allem
Zinssätze, die von einer Zentralbank im Rahmen ihrer geldpolitischen
Maßnahmen festgesetzt werden können. Zu nennen sind hier z.B. der nochvon
früher bekannte Diskontsatz und Lombardsatz, die bis Beginn der
Währungsunion noch von der Bundesbank festgelegt wurden. Die EZB setzt
keinen Diskontsatz mehr fest. Als Leitzinsen legt sie die Zinssätze fest
für Geschäfte mit bestimmten Fristen, die Kreditinstitute zur
Geldbeschaffung (Refinanzierung) oder zur Geldanlage mit den Zentralbanken
tätigen können. |
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