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EURO-Lexikon


Euro-ABC: Kleines Lexikon zur Währungsunion

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Konvergenz
Als Konvergenz bezeichnet man die allmähliche Annäherung bestimmter volkswirtschaftlicher Grunddaten und der entsprechenden Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitiken der EU-Staaten in der Vorbereitungszeit der Währungsunion (erste und zweite Stufe) und in der Währungsunion (dritte Stufe).

Konvergenzkriterien
Im Maastrichter Vertrag festgelegte Bedingungen für die Teilnahme an der Währungsunion; dabei wurden Referenzwerte für bestimmte ökonomische bzw. fiskalische Größen festgesetzt: für die Inflationsrate, den Zinssatz für Staatsanleihen, die Entwicklung des Wechselkurses der Währung, die Höhe des Haushaltsdefizits und des Bestands an öffentlichen Schulden. Weiteres Konvergenzkriterium ist die sog. rechtliche Konvergenz. Die Mitgliedstaaten müssen das nationale Recht, vor allem das Notenbankrecht, anpassen und dabei die Unabhängigkeit der nationalen Notenbanken herstellen und ihre Integration in das ESZB ermöglichen.

Leitzins
Kurzfristiger Zinssatz, dessen Veränderung andere Zinssätze beeinflusst. Als Leitzins bezeichnet man vor allem Zinssätze, die von einer Zentralbank im Rahmen ihrer geldpolitischen Maßnahmen festgesetzt werden können. Zu nennen sind hier z.B. der nochvon früher bekannte Diskontsatz und Lombardsatz, die bis Beginn der Währungsunion noch von der Bundesbank festgelegt wurden.
Die EZB setzt keinen Diskontsatz mehr fest. Als Leitzinsen legt sie die Zinssätze fest für Geschäfte mit bestimmten Fristen, die Kreditinstitute zur Geldbeschaffung (Refinanzierung) oder zur Geldanlage mit den Zentralbanken tätigen können.

 

 

 


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