Maastrichter Vertrag Ein in
Maastricht am 7. 2. 1992 unterzeichneter Vertrag der EG-Staaten zur
Gründung der Europäischen Union und zur Änderung der Gründungsverträge der
Europäischen Gemeinschaften, der am 1. 11. 1993 in Kraft getreten ist. Der
Maastrichter Vertrag verpflichtete die Mitgliedstaaten der EU zu einer
Konvergenzpolitik als Vorbereitung der Währungsunion sowie zur Vollendung
der Währungsunion in drei Stufen bis spätestens 1. 1. 1999. |
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No-bailout "Bail out"
heißt im Englischen das Hinterlegen einer Kaution zur Freilassung eines
Festgenommenen, im übertragenen Sinne aber auch das Heraushelfen aus einer
Patsche. Als "No-bailout" wird eine Bestimmung des Maastrichter Vertrags
bezeichnet, die festlegt, dass kein Mitgliedstaat und auch nicht die
Gemeinschaft der Staaten für Schulden eines anderen Mitgliedstaates haftet
oder aufkommen muss. |
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Pre-Ins So werden die
EU-Staaten bezeichnet, die den Euro noch nicht eingeführt
haben. |
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Stabilitäts- und
Wachstumspakt Eine im Juni 1997 von den Staats- und
Regierungschefs der EU förmlich gebilligte Verpflichtung zur
Haushaltsdisziplin, wobei der EU eine Überwachungsfunktion
(Frühwarnsystem) der Haushaltslage und -politik und eine Befugnis zur
Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung der Haushaltsdisziplin
zugestanden wird. Der Pakt konkretisiert und präzisiert entsprechende
Bestimmungen des Maastrichter Vertrags. |