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EURO-Lexikon


Euro-ABC: Kleines Lexikon zur Währungsunion

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Maastrichter Vertrag
Ein in Maastricht am 7. 2. 1992 unterzeichneter Vertrag der EG-Staaten zur Gründung der Europäischen Union und zur Änderung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften, der am 1. 11. 1993 in Kraft getreten ist. Der Maastrichter Vertrag verpflichtete die Mitgliedstaaten der EU zu einer Konvergenzpolitik als Vorbereitung der Währungsunion sowie zur Vollendung der Währungsunion in drei Stufen bis spätestens 1. 1. 1999.

No-bailout
"Bail out" heißt im Englischen das Hinterlegen einer Kaution zur Freilassung eines Festgenommenen, im übertragenen Sinne aber auch das Heraushelfen aus einer Patsche. Als "No-bailout" wird eine Bestimmung des Maastrichter Vertrags bezeichnet, die festlegt, dass kein Mitgliedstaat und auch nicht die Gemeinschaft der Staaten für Schulden eines anderen Mitgliedstaates haftet oder aufkommen muss.

Pre-Ins
So werden die EU-Staaten bezeichnet, die den Euro noch nicht eingeführt haben.

Stabilitäts- und Wachstumspakt
Eine im Juni 1997 von den Staats- und Regierungschefs der EU förmlich gebilligte Verpflichtung zur Haushaltsdisziplin, wobei der EU eine Überwachungsfunktion (Frühwarnsystem) der Haushaltslage und -politik und eine Befugnis zur Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung der Haushaltsdisziplin zugestanden wird. Der Pakt konkretisiert und präzisiert entsprechende Bestimmungen des Maastrichter Vertrags.

 

 

 


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